Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 17 Seiten
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Übersicht
Ein sicherer Zugang zu modernen Pflanzenschutzmitteln ist für die Schweizer
Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. Neu sollen deshalb Pflanzenschutzmit-
tel, die in einem EU-Nachbarland, den Niederlanden oder Belgien zugelassen
sind, auch in der Schweiz eingesetzt werden dürfen, ohne dass die hiesigen Be-
hörden eine Beurteilung vornehmen.
Ausgangslage
Die Schweizer Behörden nehmen laufend Pflanzenschutzmittel vom Markt – in Anlehnung an die Entscheidungen der EU. Im Gegensatz dazu verläuft die Zulassung neuer, moderner Pflanzenschutzmittel nur schleppend. Im Ergebnis stehen der Schweizer Landwirtschaft immer weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung – und dies bei wachsenden Herausforderungen durch extreme Wetter-Ereignisse, neuartige Schadorganismen und zunehmende Resistenzen. In der EU arbeiten die Mitgliedsstaaten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von geographischen Zonen zusammen. Die Schweiz hingegen beurteilt jedes Gesuch selbständig und profitiert nicht von den Beurteilungen, die andere Länder bereits vorgenommen haben – obwohl sich die Gegebenheiten hinsichtlich Landwirtschaft und Umwelt nicht grundlegend unterscheiden, vor allem im Vergleich mit den Nachbarländern.
Inhalt der Vorlage
Mit der Vorlage soll das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel stärker auf dasjenige der EU und ihrer Mitgliedsstaaten gestützt werden. Bei der Genehmigung der Wirkstoffe, den wichtigsten Bestandteilen von Pflanzenschutzmitteln, soll die Schweiz die Entscheidungen der EU neu automatisch übernehmen.
Was die konkreten Pflanzenschutzmittel betrifft, soll die Schweiz neu Zulassungen in den Nachbarländern sowie in den Niederlanden und in Belgien in einem vereinfachten Zulassungsverfahren anerkennen. Ist ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel in einem dieser Länder zugelassen, darf es auch in der Schweiz eingesetzt werden, wenn dafür ein Gesuch gestellt wird. Wenn ein Pflanzenschutzmittel ein unannehmbares Risiko in einem in der Schweiz besonders geregelten Bereich wie zum Beispiel dem Gewässerschutz darstellt, kann die Schweizer Zulassungsbehörde die Zulassung jedoch einschränken oder verweigern. Zudem passt sie die Anwendungsvorschriften an das Schweizer System an, wenn dies ohne Beurteilung möglich ist. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass dieses Verfahren nicht mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen darf.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage in ihrer Gesamtheit ab. Andere Minderheiten fordern verschiedene Einschränkungen für das erleichterte Zulassungsverfahren. So sollen insbesondere Zulassungen in den Niederlanden und Belgien nicht berücksichtigt werden und es soll möglich sein, zusätzliche Verwendungsvorschriften zu erlassen, wenn besondere Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier oder Umwelt im Schweizer Recht dies erfordern.