Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 17 Seiten
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maximal 12 Monaten zugelassen werden. Dadurch werden für die Landwirtschaft gewisse Pflanzenschutzmittel, darunter auch solche mit geringem Risiko, voraussichtlich rascher zur Verfügung stehen. Dies hat eine positive Auswirkung auf die landwirtschaftliche Produktion.
Für Gesuchstellende wird sich diese Beschleunigung des Verfahrens ebenfalls positiv auswirken, da sie neue Pflanzenschutzmittel rascher auf den Markt bringen können.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Gesellschaft.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Übernahme der Verwendungsvorschriften aus den angrenzenden EU-Mitgliedstaaten, den Niederlanden oder Belgien kann in bestimmten Fällen das Schutzniveau beeinflussen, beispielsweise durch die Nicht-Berücksichtigung der höheren Niederschlagsmenge in der Schweiz, die Nicht-Berücksichtigung anderer Eintragswege in Oberflächengewässer oder durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit besonders risikoreichen Wirkstoffen. Weiter kann auch die Nichtübernahme von Verwendungsvorschriften aus den betreffenden EU-Ländern ein Risiko für die Umwelt darstellen. Eine solche Verwendungsvorschrift kann beispielsweise zur Reduktion eines Risikos definiert worden sein: durch das Weglassen dieser Vorschrift kann in der Schweiz dieses spezifische Risiko nicht reduziert werden.
Solange die Verwendungsvorschriften, wie vorgesehen, die umweltrelevanten Bestimmungen der Schweiz, die von der EU abweichen, berücksichtigen (z. B. des Gewässerschutzrechts) wird der Schutz der Umwelt in diesen Bereichen nicht reduziert. Die vorgesehenen Ausnahmen ermöglichen es zudem, dass die Bestimmungen in Bezug auf das Gentechnikgesetz10 eingehalten werden.
5.6 Andere Auswirkungen
Die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die in angrenzenden EU-Mitgliedstaaten, den Niederlanden oder Belgien zugelassen sind, führt dazu, dass weniger Beurteilungen in der Schweiz durchgeführt werden. Dadurch ist mit einem Kompetenzverlust im Vergleich zu EU-Ländern zu rechnen. Diese wechseln sich nämlich im Rahmen des zonalen Zulassungsverfahren bei der Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln ab, sodass jedes Land eine gewisse Expertise aufrechterhalten kann.
10 SR 814.91