Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten

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Pflicht zur Information der Versicherten

Damit die Massnahme tatsächlich eine Wirkung hat, ist es gemäss SPS wichtig, dass die Versicherten klar über die Produkte informiert werden, die wenn im Ausland bezogen, von der OKP vergütet werden können. Die Produkte nur in der MiGeL zu erwähnen, reiche nicht. Sie schlägt insbesondere vor, eine Informationspflicht für die Leistungserbringer vorzusehen.

Abgabestellen nicht einschränken, um eine echte Wahlfreiheit sicherzustellen

Nach Ansicht der SPS sollten die Versicherten die von der OKP vergüteten Produkte im EWR in allen Verkaufsstellen, also sowohl beim Detailhändler als auch in der Apotheke, erwerben dürfen. Ein Kaufnachweis müsse dabei ausreichen. Die gleichen Anforderungen sollten nach Ansicht der SPS auch in der Schweiz gelten: Die Detailhändler sollen ebenfalls vergütungsfähige MiGeL-Produkte verkaufen dürfen.

Um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten, ist die FDP der Meinung, dass es rechtlich ermöglicht werden sollte, Medizinprodukte auch in Ländern mit aussereuropäischen Regulierungssystemen zu beziehen.

Administrativer Mehraufwand

Gemäss SVP hätten die Versicherer in Fällen des Bezugs im EWR zusätzliche Kontrollen durchzuführen, insbesondere um sicherzustellen, dass die Leistungsvoraussetzungen erfüllt seien, was mit einem Mehraufwand verbunden sei.

3.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Risikobehaftete Fragmentierung der Regulierung des Schweizer Gesundheitssystems

Gemäss SGV würde die vorgeschlagene Revision die Kohärenz des Schweizer Rechtsrahmens schwächen und mit der Gefahr einer fragmentierten Regulierung einhergehen, was das Leistungsmanagement erschweren würde. Economiesuisse ist der Ansicht, dass die Änderung die aktuelle Regulierung, die die Verfügbarkeit von Produkten in der Schweiz nach den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW) gewährleisten soll, beeinträchtigen würde. Der SGB befürchtet, dass mit der Lockerung des Territorialitätsprinzips ein für die Gesundheitspolitik gefährlicher Präzedenzfall geschaffen würde. Er ist der Ansicht, dass dies vor allem eine Gefahr für die Patientensicherheit und die Versorgung bergen und den Druck auf die Arbeitsbedingungen erhöhen würde.

Economiesuisse und SGV weisen darauf hin, dass mit dem Vorentwurf für die Hersteller der Anreiz entstehen könnte, ihre Produkte in der Schweiz nicht mehr in Verkehr zu bringen, was das Angebot im Inland beeinträchtigen könnte.

Anstieg der Verwaltungskosten und geringes Einsparpotenzial

Der SGB schätzt die Wirksamkeit der Änderung als sehr bescheiden ein, insbesondere weil sie nur Produkte für den privaten Gebrauch betreffe. Weiter betont er, es sei nicht sicher, dass die erhofften Einsparungen die durch den Vorentwurf entstehenden administrativen Mehrkosten übersteigen. Economiesuisse und SGV sind ebenfalls der Ansicht, dass die Änderung einen administrativen Mehraufwand in Bezug auf das Kontrollieren der ausländischen Lieferanten, das Prüfen der Bezugsbedingungen sowie die Bearbeitung und Übersetzung der Rechnungen usw. zur Folge hätte. Der SGV weist darauf hin, dass keine RFA durchgeführt wurde, die aufzeigt, dass die erwarteten Einsparungen die Mehrkosten übersteigen.

Zusätzliche Analysen nötig

Nach Ansicht von economiesuisse und SGV wäre eine RFA wünschenswert gewesen. Economiesuisse betont, das Ziel des Vorentwurfs, Kosten zu sparen, könne ohne RFA nicht beurteilt werden.