Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten

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2 Übersicht

44 Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen den Vorentwurf, 36 davon mit Vorbehalt, und 31 lehnen ihn ab, 3 davon mit Vorbehalt. 3 Vernehmlassungsadressaten haben auf eine Stellungnahme verzichtet (ASPS, SAV, UR).

• 21 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD, VS,

ZG, ZH) und die GDK stimmen der vorgeschlagenen Änderung mit Vorbehalt und 3 Kantone (GL, GR, NW) vorbehaltlos zu. Die Mehrheit der Kantone begrüsst die Förderung des Wettbewerbs, um die Kosten der OKP zu senken. NW unterstützt den Vorentwurf, ohne eine Begründung zu liefern.

• Die 4 politischen Parteien, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben (Die Mitte, FDP,

SPS und SVP), stimmen dem Vorentwurf zu, 3 davon mit Vorbehalt (Die Mitte, FDP und SVP). Die SVP spricht sich aufgrund der erwarteten Einsparungen für die Vorlage aus, weist jedoch darauf hin, dass diese wahrscheinlich bescheiden ausfallen werden. Die Mitte und die FDP begrüssen die Auswirkungen, die diese Änderung auf die Senkung der Kosten zulasten der OKP haben dürfte. Die FDP begrüsst die Absicht, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu fördern. Die SPS unterstützt zwar den Vorentwurf, stünde jedoch unabhängig vom Ausmass jeder weitergehenden Lockerung des Territorialitätsprinzips entgegen.

• Die 3 gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGB und SGV)

lehnen den Vorentwurf ab, der SGB mit Vorbehalt. Economiesuisse, SGB und SGV sind der Ansicht, dass eine Kostensenkung statt über einer Lockerung des Territorialitätsprinzips besser über eine Vereinfachung der geltenden Regelungen anzustreben sei.

• Die 9 Vertreter der Hersteller und der Pharmaindustrie, die an der Vernehmlassung teilge-

nommen haben, lehnen den Vorentwurf einstimmig ab. Die Mehrheit macht sich insbesondere Sorgen um die Versorgungssicherheit und betont, dass eine solche Änderung der Resilienz des Schweizer Gesundheitssystems längerfristig schaden könnte.

• Die 3 Konsumentenverbände und Patientenorganisationen, die Stellung genommen haben,

heissen die Änderung mit Vorbehalt gut (kf, Pro Senectute, VASOS).

• 25 Leistungserbringer haben zum Vorentwurf Stellung genommen. 6 stimmen dem Vorent-

wurf zu, 5 davon mit Vorbehalt, und 19 lehnen ihn ab, 2 davon mit Vorbehalt.

BÄV, FMH, MFÄF, SBK und VSAO befürworten den Vorentwurf mit Vorbehalt und die SSMO stimmt ihm vorbehaltlos zu. Sie unterstützen die Vorlage im Grundsatz, stellen jedoch fest, dass die Erreichung der Ziele von der Umsetzung abhängen wird. FMCH und Spitex lehnen den Vorentwurf mit Vorbehalt ab. Die kantonalen Apothekerverbände (AKB, Apotheken Graubünden, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, FApG, LAV und pharmawallis), ARTISET, CURAVIVA, FAMH, Lungenliga, pharmaSuisse, SDV, SSO und VSVA lehnen den Vorentwurf ab.

• Die Versicherer (Groupe Mutuel und prio.swiss) begrüssen den Vorentwurf, der den Wettbe-

werb fördern und Druck auf die Preise ausüben soll. Die Groupe Mutuel stimmt ihm mit Vorbehalt zu, zweifelt aber daran, dass damit bedeutende Einsparungen erzielt werden können. Sie spricht sich für eine komplette Aufhebung des Territorialitätsprinzips aus, auch in Bezug auf die Arzneimittel.

• Ferner stimmen 4 übrige Organisationen des Gesundheitswesens dem Vorentwurf zu, 2 da-

von mit Vorbehalt (Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen und MTK). Die EKK und die Gemeinsame Einrichtung KVG begrüssen es, den Wettbewerb zu fördern, um Einsparungen zu erzielen. Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen ist der Ansicht, der Vorentwurf sei unvollständig. Die MTK weist auf die Risiken hin, die mit der Lockerung des Territorialitätsprinzips einhergehen.

• 3 Vernehmlassungsadressaten haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet

(ASPS, SAV, UR).