Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten

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3.6 Leistungserbringer

Behandlungsqualität und Patientensicherheit

Die Liste des Bundesrats sehe noch zu viele Produktegruppen vor, die im Ausland bezogen werden können. So würden gewisse Blutzucker-Messgeräte andere Masseinheiten verwenden als die Geräte, die in der Schweiz im Umlauf sind. Nach Meinung einiger Leistungserbringer könnte dies bei den Patientinnen und Patienten zu Dosierungsfehlern führen, deren Sicherheit gefährden sowie zusätzliche Kosten zulasten der OKP verursachen (AKB, Apotheken Graubünden, ARTISET, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, FAMH, FApG, LAV, pharmaSuisse, pharmawallis, SBK, Spitex, VSAO, VSVA).

AKB, Apotheken Graubünden, ARTISET, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, FApG, LAV, pharmaSuisse und pharmawallis sind der Ansicht, dass die Gebrauchsanweisung und die an die Patientenschaft gerichteten Informationen in den Landessprachen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Gemäss Lungenliga könnte eine Erweiterung des Angebots um Produkte, für die eine Gebrauchsanweisung und persönliche Anpassungen erforderlich sind, die Patientensicherheit gefährden. Ihrer Ansicht nach schwächt der private Import von Produkten, für die in der Schweiz keine bevollmächtigte Person erforderlich ist, die Patientenrechte im Bereich Sicherheit.

Gleichbehandlung zwischen den Abgabestellen ist nicht gewährleistet

AKB, Apotheken Graubünden, ARTISET, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, FAMH, FApG, LAV, pharmawallis, pharmaSuisse und Spitex sind der Ansicht, dass die ausländischen Abgabestellen gemäss Heilmittelgesetz vom 15. Dezember 2000 (HMG; SR 812.21), die gleichen Vorgaben erfüllen müssen wie die Schweizer Abgabestellen, was sich kaum umsetzen liesse. Die Lungenliga befürchtet eine Diskriminierung der Schweizer Abgabestellen gegenüber den ausländischen, wenn die Anforderungen nicht gleich sind.

Gemäss BÄV, FMCH, FMH, MFÄF und VSAO liesse sich mit einer Vereinfachung der Zulassungsbedingungen für die Schweizer Anbieter eine Ungleichbehandlung zwischen den inländischen und ausländischen Abgabestellen vermeiden.

Versorgungssicherheit

Mehrere Leistungserbringer (AKB, Apotheken Graubünden, ARTISET, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, FAMH, FApG, LAV, pharmaSuisse, pharmawallis, VSVA) sind der Ansicht, dass die Hersteller keinen Anreiz mehr hätten, ihre Produkte in der Schweiz auf den Markt zu bringen oder an Lager zu halten, was die bereits angespannte Lage der Versorgung mit Medizinprodukten weiter verschärfen könnte. Noch besorgniserregender wäre die Situation im Fall von Störungen der ausländischen Lieferketten oder bei einem Anstieg der Nachfrage in diesen Ländern. Ein erschwerter Zugang zu Medizinprodukten würde in erster Linie ältere und wenig mobile Personen betreffen.

Spitex und SSO sind der Ansicht, dass der Vorentwurf die Versorgungssicherheit gefährdet und zu einer Abhängigkeit vom Ausland führt. Die Lungenliga befürchtet ebenfalls, dass die Versorgung längerfristig nicht mehr gewährleistet werden kann.

Nach Meinung von BÄV, FMCH, FMH und MFÄF sollten die betroffenen Fachkreise bei der Bestimmung der im Ausland beziehbaren Produkte miteinbezogen werden, damit die Behandlungsqualität gewährleistet ist.

Der SBK weist darauf hin, dass die Änderung nicht dazu führen darf, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, die Produkte im EWR zu beziehen, benachteiligt sind. Aus dieser Überlegung sollten die HVB gemäss SBK nur gesenkt werden, wenn der Preis in der Schweiz tatsächlich sinkt.