Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten

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AG, BE, LU, SO, VS, ZG und GDK). Ausserdem stellen die GDK und einige Kantone (AI, AG, BE, GR, LU, SO, VS) fest, dass viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung (MWST, Zoll, Verträge zwischen Versicherern und Abgabestellen, Pflicht zur Information der Versicherten usw.) und der Liste der betroffenen Produkte (AI, AG, BE, LU, ZG) noch offen seien.

Auf die Auswirkungen der Vorlage auf die Hersteller, die Versicherer und die Wirtschaft insgesamt werde im erläuternden Bericht nur sehr kurz eingegangen (BE, BS, LU, SO und GDK). Die GDK und einige Kantone (BE, LU, SO, VS, ZG) weisen darauf hin, dass keine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt wurde.

Nach Ansicht der GDK und mehrerer Kantone (AI, AG, BE, BL, BS, BE, LU, SO, TI, VS, ZG) wird erst mit der konkreten Umsetzung der Vorlage beurteilt werden können, ob die erhofften Vorteile im Verhältnis zu den verursachten Kosten stehen und eine Kostendämpfung tatsächlich möglich ist. TI erachtet es als wichtig, den operativen und administrativen Aufwand, den die Vorlage zur Folge hat, einzuschätzen. GE befürchtet, dass die erwarteten Einsparungen durch den steigenden Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Krankenversicherer, konsumiert werden. VD ist der Ansicht, dass besonders darauf geachtet werden muss, dass der mit der Revision verursachte Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen steht. FR, JU und ZH halten ausdrücklich fest, dass sie der Vorlage aufgrund der vielen Unklarheiten, die erst mit der Verordnungsänderung geklärt werden können, mit Vorbehalt zustimmen.

Bei einer Annahme der Vorlage ist GE der Ansicht, dass die Verordnungsgebung zur Umsetzung unter Mitwirkung der Kantone und der betroffenen Akteure erfolgen muss. Nach Meinung von GE, VD und VS ist zwecks Evaluation der Umsetzung der Vorlage ein Monitoring vorzusehen sowie eine Analyse der Auswirkungen auf die auf dem Schweizer Markt tätigen Leistungserbringer.

Weitere Anliegen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorlage

VD und VS weisen darauf hin, dass die Verabschiedung einer solchen Vorlage auch bei anderen wichtigen Produkten wie Arzneimittel und Laboranalysen zur Einführung der Vergütung beim Bezug im Ausland beitragen könnte.

3.2 Politische Parteien

Schutz und Sicherheit der Patientinnen und Patienten

Die FDP erachtet es als wichtig, die Patientensicherheit zu gewährleisten. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht befürchtet Die Mitte, dass die Qualität nicht überall im EWR gewährleistet ist. Die SPS ist der Ansicht, dass im EWR insgesamt ein ausreichender Rechtschutz der Käuferinnen und Käufer besteht. Sie verlangt jedoch, dass eine nationale Stelle vorgesehen wird, an die sich die Versicherten in Fällen von Rechtsstreitigkeiten oder bei Problemen wenden können.

Gemäss der SVP ist nicht sichergestellt, dass die im Ausland gekauften Produkte eine Kennzeichnung in Deutsch, Französisch oder Italienisch enthalten, was zu einer unsachgemässen Anwendung führen könnte.

Gleichbehandlung der Versicherten

Die SPS verlangt, dass die Höchstvergütungsbeträge (HVB) im Rahmen dieser Revision nicht nach unten korrigiert werden. Die Versicherten dürften nicht zufolge von HVB, die nicht mehr reichen, um die Preise in der Schweiz zu decken, indirekt gezwungen werden, ihre Produkte im Ausland zu beziehen. Die Mitte befürchtet, dass die Massnahme hauptsächlich den in grenznahen Gebieten wohnhaften Versicherten zugutekommt.

Die SVP ist der Ansicht, dass der Preisdruck, der durch die Förderung des Wettbewerbs entsteht, die Grenzregionen stärker betreffen wird, was dort zu einer Abnahme des Angebots führen könnte.