Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten
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4 Stellungnahmen zu einzelnen Umsetzungsfragen
4.1 Anforderungen EWR-Abgabestelle
Welche Anforderungen sind an die EWR-Abgabestelle zu stellen?
Für die Mehrheit der teilnehmenden Leistungserbringer sollten die EWR-Abgabestellen denselben oder ähnlichen Anforderungen genügen wie CH-Abgabestellen (AG, AKB, Apotheken Graubünden, ARTI-SET, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband, Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, Intergenerika, FApG, LAV, NE, pharmalog.ch, pharmaSuisse, Pharmawallis, SDV, Spitex, Swiss Medtech, VD, VS, VSVA). Als wichtig hervorgehoben wurden allgemein die behördliche Aufsicht und die Qualitätssicherheit. Erwähnte Beispiele umfassen namentlich Abgabeverträge, Verpflichtungen gegenüber den Patientinnen und Patienten, Transaktionsbedingungen mit den Versicherungen, Rechnungsvorgaben und Qualitäts-, Integritäts- sowie Transparenzvoraussetzungen. Mehrkosten der schweizerischen Leistungserbringer im Vergleich zu den EWR-Abgabestellen müssen durch die OKP vergütet werden (ARTISET und CURAVIVA). Problematische Aspekte sind beispielsweise das Risiko gefälschter Konformitätsbescheinigungen und die Unmöglichkeit, die Informationskette im Falle einer Produktfehlfunktion und/oder eines Produktrückrufs aufrechtzuerhalten (VD, VS).
Verbände der Ärzteschaft (FMCH, VSAO, BÄV, MFÄF, FMH) und die SBK sprechen sich für eine klare Umschreibung der betroffenen Produkte und bei welchen Abgabestellen diese bezogen werden können aus. Weiter soll den Beteiligten kein zusätzlicher Aufwand entstehen.
Gemäss prio.swiss und MTK sollen die Abgabestellen die Voraussetzungen und Zulassungen des betroffenen EWR-Landes erfüllen. Die für die Produkte geltenden Anforderungen seien ausreichend, da die Anforderungen an die Produkte im EWR und in der Schweiz harmonisiert sind (prio.swiss). Die Prüfung, ob die Anforderungen eingehalten werden, stelle für die CH-Sozialversicherung eine grosse Herausforderung dar (MTK). Gemäss SSO soll an die EWR-Abgabestellen die Anforderung gestellt werden, dass sie betreffend Lohnniveau, Produktionsvorschriften, Qualitätsstandards, Steuern, etc. den Schweizer Standard einzuhalten haben.
4.2 Anforderung Vertrag mit EWR-Abgabestelle
Wie könnte die Anforderung des Vertrags mit der EWR-Abgabestelle umgesetzt werden?
Verschiedene VLT sind der Ansicht, dass die Anforderung des Vertrags mit der EWR-Abgabestelle analog zur entsprechenden Anforderung umzusetzen sei, die für Abgabestellen im Inland gilt (Apotheken Graubünden, ARTISET, ASD, AVKZ, AVSH, Basellandschaftlicher Apotheker-Verband Baselstädtischer Apotheker-Verband, CURAVIVA, FApG, Intergenerika, KB, LAV, pharmalog.ch, pharmaSuisse, Spitex, Swiss Medtech). Das heisst, dass eine KVG-Zulassung und ein Vertrag mit dem Krankenversicherer erforderlich wäre (VSVA). prio.swiss macht darauf aufmerksam, dass auch in der Schweiz manchmal auf einen Abgabevertrag verzichtet wird, wenn die Abgabestelle nicht Mitglied eines Verbands ist. Die Kantone betonten die Schwierigkeit, solche Verträge umzusetzen, insbesondere betreffend Koordination von Akteuren, Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen und Qualitätskontrolle (NE, VD, VS).
Die FMCH erachtet die Entwicklung eines Mechanismus zwecks Abrechnung von Zoll und MWST als erforderlich, weil im Bereich der Zulassung kantonale Kompetenzen bestehen, MWST und Zoll hingegen nationaler Natur sind.
Mehrere Teilnehmende (BE, BS, economiesuisse, kf, SGV, SVDI) sind der Ansicht, dass die Anforderungen an die Abgabestellen gelockert werden sollten, um anderen Detailhändlern in der Schweiz zu ermöglichen, die von der OKP vergüteten MiGeL-Produkte in Rechnung zu stellen (z. B. Drogerien gemäss SGV und SVDI).
4.3 Flexibilität des Abgabevertrags zwecks effizienter Vergütung
Verleiht der Abgabevertrag dem Versicherer die nötige Flexibilität, um effizient vergüten zu kön-
nen?
Die SSO ist der Ansicht, dass via Abgabevertrag kurzfristig Einsparungen möglich seien, dass die Vorlage aber Nachhaltigkeit vermissen lasse und die Versorgung in der Schweiz sowie die Schweizer Löhne gefährdet würden.