Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 26 Seiten

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Ungewissheit betreffend die tatsächlichen von den Patientinnen und Patienten zu tragenden Kos-

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In der Schweiz würden die Abgabestellen die Versicherten informieren, wenn der Preis des ausgewählten Produkts den HVB übersteigt. Dies sei bei den Abgabestellen im Ausland nicht der Fall (pharmalog.ch). Zudem können die Portokosten, die Zollgebühren oder die MWST bei einem Einkauf im Ausland variieren und die Versicherten könnten unerwartete Kosten zu tragen haben (SVDI, Swiss Medtech).

Wettbewerb möglich mit dem aktuellen System

Gemäss SVDI und Swiss Medtech beruht der Vorentwurf auf der Idee, dass die Preise von MiGeL-Produkten im Ausland systematisch günstiger sind, doch es fehle an klaren Informationen zu diesem Thema. Weder in der Schweiz noch im Ausland unterstünden die Preise für Mittel und Gegenstände einem Amtstarif und können daher variieren: Wettbewerb sei daher bereits möglich. Die HVB seien lediglich für die Vergütung durch die OKP massgebend. Zudem müssen die HVB den WZW-Kriterien entsprechen. Wenn die Preise in der Schweiz teurer seien, liege dies vor allem an der Regulierung oder deren Umsetzung (scienceindustries, SVKH).

Eine konsistente Politik vonseiten Bund ist nötig

Intergenerika, scienceindustries und vips bedauern, dass die mit der Senkung der Wert- und Einfuhrfreigrenze verfolgte Absicht des Schutzes des hiesigen Handels im Gesundheitssektor nicht Rechnung getragen wird.

3.5 Konsumentenverbände und Patientenorganisationen

Versorgungssicherheit

Durch die vorgeschlagene Änderung könnte es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, was zu einer Reduktion des Angebots an MiGeL-Produkten in der Schweiz führen kann. Eine qualitativ hochwertige und angemessene Versorgung wäre somit längerfristig nicht mehr gewährleistet.

Pro Senectute weist darauf hin, dass mit dem Vorentwurf die Auswahl vergrössert und ein Zugang zu qualitativ besseren oder komfortableren Alternativen ermöglicht wird. Pro Senectute und VASOS sind der Ansicht, dass diese Änderung eine Reduktion der Kosten und der finanziellen Belastung der Versicherten ermöglichen würde.

Patientensicherheit

Für das kf und Pro Senectute muss sichergestellt werden, dass die Regulierung in den EWR-Staaten die Patientensicherheit nicht gefährdet und die im Ausland bezogenen Produkte den Schweizer Standards entsprechen. Gemäss kf ist der Vorentwurf geeignet für Produkte, die von den Patientinnen und Patienten selber angewendet werden können.

VASOS ist der Ansicht, dass keine Bedenken bestehen, weil die Anforderungen in den EWR-Staaten vergleichbar sind mit jenen der Schweiz. Der Verband verlangt jedoch, dass die Versicherten die Möglichkeit haben müssen, sich bei Problemen an eine nationale Stelle zu wenden.

Information der Versicherten

Gemäss Pro Senectute und VASOS müssen die Versicherten proaktiv über die Möglichkeit informiert werden, dass von den Versicherten im EWR bezogene MiGeL-Produkte von der OKP vergütet werden können. Diese Informationen müssten leicht zugänglich sein (z. B. über die Leistungserbringer).

Pro Senectute und VASOS betonen, dass klare Regeln für die HVB wichtig sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Die ausländischen Abgabestellen sollten einfach identifizierbar sein und eine Selbstdeklaration solle ausreichen, damit die im Ausland bezogenen Produkte vergütet werden können (VASOS).