Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/98: Vernehmlassung betreffend die Rückversicherungsvermittlung (Teilrevision VAG) · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) Bericht zur Vernehmlassung
die nicht registriert sind (Art. 44 Abs. 2 VAG), bleibt die Aufsichtstätigkeit der FINMA über Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler gewährleistet. Es besteht deshalb kein Risiko, dass sich Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler der Aufsicht entziehen könnten, obwohl eine solche aufgrund der Geschäftstätigkeit vorgeschrieben wäre.
Auswirkungen auf die Versicherungsunternehmen
Mit der vorgeschlagenen Lösung haben Schweizer Rückversicherungsunternehmen im Geschäft mit Schweizer Zedenten keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Rückversicherungsunternehmen mehr. Es ist nicht bekannt, wie viel Prämienvolumen seit der Inkraftsetzung des teilrevidierten VAG ins Ausland abgewandert ist. Es erscheint jedoch plausibel, dass es - im Rahmen der periodischen Erneuerungen der Rückversicherungsverträge - zu einer Verlagerung von Geschäften ins Ausland gekommen ist. Eine Überprüfung der Registrierung von ungebundenen Rückversicherungsvermittlerinnen und -vermittler entfällt. Schweizer Rückversicherungsunternehmen werden darüber hinaus durch die vorgeschlagene Deregulierung von separaten Aufsichtspflichten mit Bezug auf eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (diese gelten nach VAG als gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler) im Bereich der Einhaltung VAG entlastet. Die Erfüllung der Erwartungen des Markts bezüglich des guten Rufs, der Berufshaftpflichtversicherung oder der Aus- und Weiterbildung der gebundenen Rückversicherungsvermittlerinnen und -vermittler soll neu im alleinigen Ermessen der Rückversicherungsgesellschaften liegen.
Für Schweizer Direktversicherungsunternehmen erhöht sich durch die vorgeschlagene Deregulierung die Auswahlmöglichkeit an ungebundenen Rückversicherungsvermittlerinnen und - vermittler und damit auch das Angebot an Rückversicherungsdeckungen. Bei Annahme der vorliegenden Gesetzesänderung können Schweizer Direktversicherungsunternehmen beim Einkauf ihrer eigenen Rückversicherungsdeckungen insbesondere auch auf ausländische Rückversicherungsvermittlerinnen und -vermittler ohne FINMA-Registrierung zurückgreifen. Dies ist in einem spezialisierten Markt, der von den involvierten Rückversicherungsvermittlerinnen und -vermittlern fundierte Kenntnisse und entsprechende Erfahrungen erfordert, von grosser Bedeutung. Direktversicherungsunternehmen wählen die geeigneten Rückversicherungsvermittlerinnen und -vermittler regelmässig im Ausschreibeverfahren aus. Dabei werden alle zur Verfügung gestellten Informationen genutzt, um die beste Lösung zu finden. Dies bedeutet oftmals, dass Erstversicherungsrisiken nicht nur auf eine einzige Rückversicherungsunternehmung übertragen werden, sondern aus Diversifikationsgründen gleich auf mehrere. International agierende Vermittlerteams können dabei den Zugang zum globalen Rückversicherungsmarkt gewährleisten. Die beaufsichtigten Schadenversicherer haben 2023 gemäss Angaben der FINMA CHF 13,8 Milliarden (bzw. ein Viertel ihrer insgesamt gebuchten Bruttoprämieneinnahmen) zur Zeichnung von Rückversicherungsverträgen aufgewendet, wobei gemäss dem schweizerischen Versicherungsverband SVV der Anteil davon an Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz höchstens ein Viertel betragen hat.
Auswirkungen auf (Retail-)Versicherungsnehmerinnen und -nehmer
Kundinnen und Kunden von (Erst-) Versicherern sind von der Deregulierung im Bereich der Vermittlung von Rückversicherungsverträgen nicht betroffen. Die im Rahmen der letzten VAG-Revision eingeführte Aufsicht über Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler im Austausch mit (Retail-) Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bleibt unverändert. Versicherungsnehmerinnen und -nehmer können deshalb darauf vertrauen, dass Versicherungsverträge nur von FINMA-registrierten und entsprechend beaufsichtigten Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern angeboten werden.
Seite 17 von 20