Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/119: Änderung der Energieverordnung im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 27 zur Neukonzipierung der Förderung im Gebäudebereich · 15 Seiten

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Die Förderung von Holzheizungen (GFM-01, GFM-02) richtet sich nach den Vorgaben des Bundesrates im Rahmen der Integralen Wald- und Holzstrategie 2050.12 Holz ist aufgrund seiner Lagerfähigkeit zur Deckung von Lastspitzen im Winter geeignet und lässt sich gut für Anwendungen einsetzen, die auf sehr hohe Temperaturen angewie- sen sind. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen Netto-Null bis 2050 und der bereits heute teilweise begrenzenten Verfügbarkeit ist daher Energieholz primär in industriel- len Anwendungen mit Prozesswärmebedarf einzusetzen und nicht in Bereichen, in de- nen es leicht zu substituieren ist, insbesondere im energetisch bedeutenden Bereich der Raum- und Komfortwärme (z.B. durch Wärmepumpen). Aus diesem Grunde wer- den automatische Holzfeuerungen unter 70 kW (GFM-01) nur gefördert, wenn sich die automatische Holzfeuerung an einem Standort befindet, an welchem weder ein thermi- sches Netz besteht noch Sole/Wasser- sowie Wasser/Wasser-Wärmepumpen aus Ge- wässerschutzgründen möglich sind oder Luft/Wasser-Wärmepumpen aus klimatischen Gründen nicht effizient betrieben werden können. Automatische Holzfeuerungen über 70 kW (GFM-02) werden nur gefördert, wenn sie zur Spitzenlastabdeckung dienen. Wie weit die Förderung von Holzheizungen eingeschränkt werden soll, ist bei den Kan- tonen aufgrund teilweise noch vorhandener Energieholzpotenziale umstritten. Den Kantonen ist es freigestellt, darüber hinaus Holzheizungen mit eigenen Mitteln zu för- dern.

Wärmepumpen (GFM-03, GFM 04) werden gefördert, wenn sie u.a. die Vorausset- zungen hinsichtlich Qualitätsstandards und saisonaler Leistungskennzahl SCOP erfül- len. Bezüglich Qualitätsstandards sollen die bisherigen Anforderungen (Wärmepum- pensystemmodul, Leistungsgarantie) weiterentwickelt und teilweise durch neue Vor- aussetzungen ergänzt werden, welche die reale Anlagenperformance stärker berück- sichtigen und die Betriebs- und Effizienzoptimierung über den gesamten Lebenszyklus fördern (Systemdenken anstelle von Gerätedenken). Entsprechende Arbeiten sind – unter Federführung des BFE – seit 2025 im Gange. Die gewählten Anforderungen be- züglich saisonaler Leistungskennzahl SCOP basieren auf einer Marktanalyse vom Juli 2026 und haben das Ziel, nur noch überdurchschnittliche Geräte zu fördern. Diese Werte sollen regelmässig in Koordination mit der Branche überprüft werden. Bei kleinen Leistungen – in dem Marktsegment mit den höchsten Stückzahlen – gelten dabei er- höhte Anforderungen an den SCOP, welche von den etwa 20-30 Prozent besten Wärmepumpen-Geräten erreicht werden. Damit soll der Winterstrombedarf reduziert und gleichzeitig Anreize für den Einsatz besonders effizienter Wärmepumpen geschaf- fen werden. Da Wärmepumpen künftig vermehrt Bestandteil vernetzter Energiesys- teme auf Gebäude-, Quartier- und Netzebene sein werden, werden Energie- und Leis- tungsmanagementsysteme (EMS) neu explizit berücksichtigt. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, die Wärmepumpen besser in das Energiesystem zu integrieren und langfristig die Voraussetzungen für einen flexiblen und netzdienlichen Betrieb zu schaffen. Bei der thermischen Regeneration von Erdwärmesondenanlagen liegt der Nutzen nicht nur in einer Verringerung des Stromverbrauchs, sondern auch in der lang- fristigen Sicherung und Verdichtung der geothermischen Nutzung im Gebäudebereich. Der zusätzliche Förderanreiz für Bohrungen mit Tiefen über 500 m unterstützt zudem die indirekte Nutzung von Geothermie in Kombination mit Wärmepumpen und trägt zur Erschliessung zusätzlicher Untergrundpotenziale für die Wärmeversorgung bei.

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