Erläuternder Bericht - ChemRRV (Industriechemikalien)
Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 44 Seiten
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• Ersatzteile für die Reparatur von Kunststoffe enthaltenden Gegenständen, wenn
bereits bei der Herstellung dieser Gegenstände mittelkettige Chlorparaffine verwendet worden sind: bis 30. November 2041 (Abs. 6 Bst. e):
o Gegenstände in der Luft- und Raumfahrt sowie der Verteidigungsindustrie,
o Motorfahrzeuge,
o Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, den Bau und den Landschaftsbau,
o Medizinprodukte, die auch Elektro- und Elektronikgeräte sind,
o Analyse-, Mess-, Kontroll-, Überwachungs-, Prüf-, Produktions- und Inspektionsgeräte.
Gewisse zeitlich befristete Ausnahmen, die in der Anlage A des Stockholmer Übereinkommens für mittelkettige Chlorparaffine enthalten sind, basieren auf Anträgen von einzelnen Entwicklungsländern. Um den Aufnahmebeschluss der COP nicht zu gefährden, wurden einige der Anträge akzeptiert, auch wenn diese den Empfehlungen des POPs Review Committee entgegenstehen. Breite, nun unter dem Stockholmer Übereinkommen ausgenommene Verwendungen, wie solche von weichgemachtem Polyvinylchlorid (Weich-PVC) in Massenware oder das Fetten von Leder, führen zu einer hohen Exposition von Mensch und Umwelt. Zudem sind in diesen Bereichen Alternativen zu mittelkettigen Chlorparaffinen breit verfügbar. Es ist daher davon auszugehen, dass die meisten Vertragsparteien darauf verzichten werden, diese zeitlich befristeten Ausnahmen in ihr nationales Recht zu übernehmen. Im Regelungsentwurf der EU sind diese ebenfalls nicht enthalten. Auch die schweizerische Regelung soll nur diejenigen Ausnahmen gemäss Stockholmer Übereinkommen beanspruchen, für die Substitute für MCCP noch fehlen.
Bis noch vor wenigen Jahren war – aufgrund der komplexen Zusammensetzung der technischen Gemische mit tausenden von unterschiedlichen Stoffen – die Quantifizierung von Chlorparaffinen durch massenspektrometrische Methoden schwierig und aufwändig. Durch die finanzielle Unterstützung des BAFU konnte die Empa zusammen mit der Universität Zürich analytische Methoden entwickeln, die den Aufwand massiv reduzieren und eine verlässliche Quantifizierung erlauben23, sodass die neue Regelung auch vollziehbar ist.
4.2 Quecksilber (Anhang 1.7)
Das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber wurde von der Schweiz am 26. Mai 2016 ratifiziert. Artikel 4 des Übereinkommens besagt, dass die Vertragsparteien geeignete Massnahmen treffen müssen, um sicherzustellen, dass die in Anlage A aufgeführten quecksilberhaltigen Produkte nicht hergestellt, eingeführt oder ausgeführt werden. Neu in Anlage A des Übereinkommens aufgenommen wurden
23 Mendo Diaz et al.: Determination of chlorinated paraffins and olefins in plastic consumer products of the Swiss market. Chemosphere, 2025, https://doi.org/10.1016/j.chemosphere.2025.144239.