Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 57 Seiten
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Ziffer 2: Im Rahmen der Nachsorge generierte Daten
Die Daten, die im Rahmen der Nachsorge der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Blut-Stammzellen generiert werden, werden neu explizit in der Verordnung aufgeführt. Innerhalb der ersten 30 Tage nach der Spende auftretende medizinische Probleme werden als Frühkomplikationen im Re- gister erfasst (Bst. a).
Nach der Spende werden die Spenderinnen und Spender in regelmässigen Abständen zu Nachsorge- untersuchungen aufgeboten und die Ergebnisse der Untersuchungen im Register erfasst. Dabei handelt es sich um medizinische und physiologische Daten wie das Gewicht, den Blutdruck oder gesundheitliche Einschränkungen. Zudem werden allfällige Empfehlungen für Massnahmen eingetragen (Bst. b). Die re- gistrierten Personen erfassen jeweils auch eine eigene Einschätzung ihrer Befindlichkeit (Bst. c). Sie können sich bei Bedarf auch zum Spendeprozess äussern, was herangezogen werden kann, um die Prozesse zu optimieren (Bst. d).
Falls eine Spenderin oder ein Spender während der Zeit der Nachsorge verstirbt, wird im Nachsorgere- gister das Todesdatum festgehalten, was die Todesursache war und ob es einen Bezug zur Spende gab. Diese Daten werden nicht systematisch erfasst. Wenn die Nachsorgestelle Blut-Stammzellen aber beispielsweise durch die nachbetreuenden Ärztinnen und Ärzte oder durch Angehörige vom Tod einer Spenderin oder eines Spenders erfährt, nimmt sie diese Angaben ins Nachsorgeregister auf (Bst. e). Medizinische Berichte von Ärztinnen und Ärzten, die für die Nachsorge relevant sind, können im Register abgelegt werden (Bst. f).
Anhang 5 Inhalt des Blut-Stammzellenregisters
Die Inhalte des Blut-Stammzellenregisters werden gruppiert aufgeführt: Es werden Daten über Personen erfasst, die bereit sind, Blut-Stammzellen zu spenden. Nachdem eine Person gespendet hat, werden Daten ergänzt, um die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten (Ziff. 1). Daten von Patientinnen und Pati- enten werden erfasst, wenn für sie nach geeigneten Blut-Stammzellen gesucht wird (Ziff. 2). Da im Re- gister auch nach Blut-Stammzellen aus eingelagerten Nabelschnurbluteinheiten gesucht werden kann, werden auch entsprechende Daten erfasst (Ziff. 3). Weitere Daten werden bei der Abwicklung einer Su- che und bei der Bereitstellung der Blut-Stammzellen in das Register aufgenommen (Ziff. 4).
Ziffer 1: Daten über spendewillige beziehungsweise spendende Personen
Eine Person, die bereit ist, Blut-Stammzellen zu spenden, kann sich über ein Online-Formular selbst im Blut-Stammzellenregister eintragen. Erfasst werden Angaben zur Identität sowie Angaben zur Gesund- heit. Wenn jemand bei einer Online-Registrierung die Kriterien für die Aufnahme in das Register nicht erfüllt (z. B. Gewicht unter 50 kg), wird der Registrierungsprozess ohne Speicherung von Daten abge- brochen. Die Selbsteinschätzung der Person zu ihrem Gesundheitszustand wird im weiteren Verlauf durch Angaben aus Laborbestimmungen ergänzt. In einem ersten Schritt werden mittels eines Rachen- abstrichs Gewebemerkmale bestimmt, die bei der späteren Suche zentral sind. Wenn eine registrierte Person für eine Spende infrage kommt, werden weitere Blutuntersuchungen gemacht, bei denen auch allfällige Infektionen erfasst werden (Bst. b und c). Kommt es zur Spende, wird das Spital eingetragen, das die Blut-Stammzellen entnimmt. Dies dient der Koordination der Bereitstellung und auch der Rück- verfolgbarkeit (Bst. d). Unter administrativen Daten kann im Register eingetragen werden, wenn bei- spielsweise eine Person bereits weiss, dass sie wegen einer Ferienabwesenheit nicht für eine Spende zur Verfügung steht (Bst. e). Die Koordinationsstelle Blut-Stammzellen sucht weltweit nach Blut-Stamm- zellen für Patientinnen und Patienten in der Schweiz. Findet sie eine spendende Person aus dem Aus- land, trägt sie auch den Namen des zuständigen Blut-Stammzellenregisters im Ausland ein, damit sie die Bereitstellung der Zellen mit dieser Stelle koordinieren kann (Bst. f). Über die Entnahme werden neben dem Datum auch die Details zum Entnahmeverfahren erfasst (Entnahme aus dem peripheren Blut durch Apherese oder aus dem Knochenmark). Zudem wird das Produkt (die gespendeten Zellen) beschrieben, was für die Ärztinnen und Ärzte wichtig ist, die die Transplantation vornehmen. Die Daten enthalten beispielsweise das Volumen der Spende, die Zellzahl oder auch die Art der Verpackung. Eben- falls erfasst werden Frühkomplikationen nach der Spende oder wenn eine Spenderin oder ein Spender als Folge der Entnahme verstirbt, was in der Schweiz noch nie der Fall war (Bst. g).