Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 57 Seiten

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Ziffer 2: Daten über Patientinnen und Patienten

Diese umfassen sowohl Personen aus der Schweiz wie auch aus dem Ausland, da die Schweizer Koor- dinationsstelle auch Blut-Stammzellen an Patientinnen und Patienten aus dem Ausland vermittelt. Die Daten von ausländischen Patientinnen und Patienten werden bei einer konkreten Spende-Anfrage in das Register aufgenommen. Wie bei den spendewilligen Personen werden Daten über die Identität der Patientin oder des Patienten benötigt, allerdings ohne Kontaktdaten, da die Kommunikation mit der Pa- tientin oder dem Patienten über das Spital erfolgt und die Koordinationsstelle Blut-Stammzellen diese für ihre Arbeit nicht benötigt (Bst. b). Auch die medizinischen Daten, welche für die Suche nach passen- den Stammzellen benötigt werden, entsprechen den Angaben zu den spendenden Personen und kön- nen ergänzt werden durch eine detaillierte Einschätzung der Kompatibilität zu den Gewebemerkmalen (Histokompatibilität) einer spendenden Person (Bst. c). Neben den Gewebemerkmalen wird auch die Diagnose der Patientinnen und Patienten erfasst, der aktuelle Krankheitsstatus, Behandlungsschemen oder bereits erfolgte frühere Transplantationen. Diese Angaben zeigen, ob die vorgesehene Behandlung der Person den Richtlinien der Kommission Allogene Transplantation (KAT) entsprechen, einer Kom- mission der Schweizer Vereinigung der Fachleute im Bereich Blut-Stammzelltransplantation (Bst. f). Die Ethnie einer Patientin oder eines Patienten kann in eine Beurteilung einfliessen, weil bestimmte Kombi- nationen von Gewebemerkmale innerhalb einer ethnischen Population häufiger auftreten und damit die Chance steigt, eine passende spendende Person zu finden. Da die Ethnie ein besonders schützenswer- tes Personendatum ist, ist für dessen Bearbeitung eine Grundlage im Transplantationsgesetz notwendig. Diese soll im Rahmen der laufenden Revision des Heilmittelgesetzes ergänzt werden (voraussichtliche Überweisung der Botschaft bis Ende 2025) (Bst. d). Eingetragen wird zudem das Spital, das die Patientin oder den Patienten betreut und die Transplantation durchführt. Im Falle einer Anfrage aus dem Ausland wird zusätzlich das entsprechende ausländische Blut-Stammzellenregister erfasst, mit dem die Schwei- zer Koordinationsstelle die Bereitstellung der Blut-Stammzellen aus der Schweiz koordiniert (Bst. e). Bei einer internationalen Suche nach Blut-Stammzellen für Schweizer Patientinnen und Patienten werden deren Daten an Register im Ausland bekannt gegeben. Die hierfür benötigte schriftliche Zustimmung der betroffenen Person wird im Register abgelegt (Bst. g). Bei Patientinnen und Patienten mit gewissen Di- agnosen oder Begleiterkrankungen muss die KAT beurteilen, ob eine Transplantation von Blut-Stamm- zellen eine Therapieoption ist und eine Suche nach Blut-Stammzellen durchgeführt werden darf. Das Spital, das die Person betreut, stellt dazu ein Gesuch an die Kommission. Das Gesuch und die notwen- digen Angaben (z. B. Risikofaktoren, Begleiterkrankungen) werden im Register erfasst, ebenso wie der Entscheid und die Begründung der Kommission (Bst. h). Für die Rückverfolgbarkeit werden zudem Da- ten über die erfolgte Transplantation erfasst. Hierzu gehören auch allfällige Frühkomplikationen oder der Tod der Patientin oder des Patienten als Folge der Transplantation (Bst. i).

Ziffer 3: Daten über Nabelschnurbluteinheiten

Während registrierte spendewillige Personen bei einer Anfrage zuerst aufgeboten und ihnen Blut-Stammzellen entnommen werden müssen, liegen die Nabelschnurbluteinheiten bei einer Anfrage bereits vor. Hier werden daher über die Spenderin oder den Spender Daten im Register gespeichert, die für das Register anonym sind. Die Nabelschnurblutbank verfügt aber über die Personendaten der Mutter. Über die Identifikationsnummer der Nabelschnurblutbank ist damit eine Rückverfolgbarkeit möglich. Diese ist beispielsweise notwendig, wenn eine Nabelschnurbluteinheit verwendet werden soll und vor der Frei- gabe genetisch untersucht wird. In diesem Fall muss der Mutter eine genetische Beratung angeboten werden, die ihr von der lagernden Bank vermittelt wird. Die Personendaten im Blut-Stammzellenregister dienen der eindeutigen Identifizierung der eingelagerten Probe oder werden – wie das Geschlecht – auch bei der Suche berücksichtigt (Bst. a und b). Für die Koordination der Bereitstellung braucht es Angaben zur lagernden Nabelschnurblutbank (Bst. c) und für allfällige Rückfragen das Entnahmespital (Bst. d). Für die Suche relevante Daten umfassen unter anderem die Gewebemerkmale der Blut-Stamm- zellen, den Infektionsstatus der Mutter und die Zahl der eingelagerten Zellen. Darüber hinaus werden Angaben zum Produkt erfasst, wie beispielsweise Angaben zum Lagerbehältnis (Bst. e). Die Ethnie wird ebenfalls erfasst, für den Fall, dass dieses Kriterium bei der Suche berücksichtigt werden soll (Bst. f).

Ziffer 4: Administrative Daten

Von der Suche nach Blut-Stammzellen bis zur Transplantation sind viele Schritte notwendig, die minutiös koordiniert werden müssen. So muss eine spendende Person aufgeboten und vor der Spende unter- sucht werden und die entnommenen Zellen müssen danach durch ein Transportunternehmen zu den