Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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6.2.3 Vollzugsorganisation: Aufgaben je Akteur

Im Folgenden werden die Aufgaben je Akteur zusammengefasst. Da die vorliegende Steuer auf die elektrische Energie erhoben wird, die den Ladeeinrichtungen zugeführt wird, soll bei der Vollzugsorganisation möglichst an bestehende Abläufe und Zuständigkeiten angeknüpft werden. Dies gilt insbesondere bei der Installation und Anmeldung von Ladeeinrichtungen sowie bei der Rechnungsstellung.

Abbildung 34: Verantwortlichkeiten und Aufgaben der wichtigsten Akteure im Vollzug

Rolle/Akteur Verantwortlichkeiten und Aufgaben

Steuerrechtlicher • Beauftragt einen Elektroinstallateur, die Ladeeinrichtung auf Konformität Ladeeinrichtungsbe- mit den Anforderungen zu überprüfen (falls bereits eine Ladeeinrichtung treiber vorhanden ist).

• Beauftragt bei Bedarf einen Elektroinstallateur mit der Aus- oder Nachrüstung.

• Stellt über eine automatisierte Datenverbindung die Anbindung zur Datenplattform her.

• Ergreift Massnahmen, wenn die Messung oder Messdatenübertragung zur Datenplattform fehlerhaft ist.

• Informiert den operativen Betreiber/Eigentümer über die Erfüllung der Steuervorgaben und überträgt Pflichten, die er nicht selbst erfüllen kann, an den Eigentümer (sofern nicht identisch mit dem Eigentümer).

• Sofern die Messdaten nicht automatisch übertragen werden, muss er die an der Ladeeinrichtung oder in einem Backend verfügbaren Messdaten manuell in die Datenplattform eintragen.

• Bezahlt als Steuersubjekt den Steuerbetrag.

Eigentümer • Sorgt in Absprache mit dem steuerrechtlichen Ladeeinrichtungsbetreiber der Ladeeinrichtung dafür, dass die Ladeeinrichtung ab der Einführung der Steuerpflicht ge-

mäss den Anforderungen aus- oder nachgerüstet ist. Alternativ trifft er Vorkehrungen, dass ein Laden von der Steuer unterliegenden Elektrofahrzeugen an dieser Ladeeinrichtung durch Dritte nicht mehr möglich ist.81

Elektroinstallateur • Überprüft vorhandene Ladeeinrichtungen auf die Konformität mit den ge-

setzlich vorgeschriebenen Anforderungen.

• Installiert die Ladeeinrichtung oder führt Installationsarbeiten (bspw. Nachrüstung) gemäss den gesetzlichen Vorgaben durch (im Auftrag des Ladeeinrichtungsbetreibers).

• Gewährleistet gegenüber den Ladeeinrichtungsbetreibern, dem VNB und der Bundesbehörde, dass die Ladeeinrichtungen, die er überprüft hat oder an deren Installation oder Wartung er beteiligt war, alle erforderlichen technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllen.

• Meldet die Ladeeinrichtung dem VNB (Erstanmeldung oder Mutationsmeldung).

Verteilnetzbetreiber Der VNB erhebt die Steuer beim steuerpflichtigen Ladeeinrichtungsbetreiber. (VNB) In diesem Zusammenhang übernimmt er folgende Aufgaben:

• Informiert seine Kunden schriftlich über die neue Steuer und deren Pflichten.

• Registriert und pflegt die Stammdaten der Ladeeinrichtung in der Datenplattform.

• Betreibt eine Datenschnittstelle zur Datenplattform für die Stamm- und Messdaten seiner Kunden.

• Erhebt die Steuer gemeinsam mit der Stromrechnung (oder separat) bei den steuerrechtlichen Ladeeinrichtungsbetreibern.

• Überweist die Steuereinnahmen an den Bund und gewährt der Bundesbehörde den Zugang zu den erforderlichen Daten im Rahmen von Kontrollen.

81 Die Eigentümerin oder der Eigentümer darf an der Ladeeinrichtung ebenfalls nicht laden. Im Gegensatz zu möglichen Dritten ist er jedoch darüber informiert, dass das Laden an dieser Station verboten ist. Um sicherzustellen, dass auch Dritte keine unwissentliche Gesetzesverletzung begehen, besteht die Vorgabe, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer entsprechende Vorkehrungen trifft, damit das Laden von Elektrofahrzeugen an dieser Station durch Dritte nicht mehr möglich ist.