Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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Ladestromsteuer
Mit der Einführung der Ladestromsteuer, welche die pauschale Steuer ab ca. 2035 ablöst, werden auch ausländische Fahrzeuge, die schweren Nutzfahrzeuge und die Fahrzeuge des Non-Road Bereichs, die an steuerpflichtigen Ladeeinrichtungen geladen werden, einen Beitrag an die Finanzierung leisten. Dadurch können die wegfallenden Mineralölsteuereinnahmen theoretisch vollständig kompensiert werden. Dies liegt daran, dass der Steuertarif pro Kilowattstunde auf den durchschnittlichen Verbrauch von Verbrennerfahrzeugen kalibriert ist.
Es ist aber zu erwarten, dass durch die Einführung der Ladestromsteuer sowohl ein gewisser Ladetourismus ins Ausland einsetzen wird (s. Ziff. 8.6.3) als auch illegale Steuerumgehungen stattfinden werden. Letztere könnten beispielsweise durch das Laden an oder mit nicht registrierten Ladeeinrichtungen erfolgen (s. Ziff. 8.6.4). Diese Faktoren werden die Bruttoeinnahmen der Ladestromsteuer reduzieren. In welchem Umfang dies geschehen wird, ist heute nicht abschätzbar.
Folglich kann mit der Variante «Ladestrom» nicht gewährleistet werden, dass die wegfallenden Mineralölsteuereinnahmen vollständig kompensiert werden.
Abbildung 38: Bruttoeinnahmen der Steuer auf dem Ladestrom
Einnahmen in
Mio. Fr.
4'500
Ladestromsteuer
4'000
Übergangslösung
3'500
3'000
2'500
2'000
1'500
1'000
500
-
Steuer auf dem Ladestrom Systemwechsel
Im Durchschnitt der ersten 10 Jahre (2030–2039) generiert die Steuer Einnahmen in der Höhe von rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr.
Kosten
Um ein vollständiges Bild der Kosten der Variante «Ladestrom» zu erhalten, werden sowohl die beim Bund anfallenden Kosten aufgezeigt als auch jene, die bei den Betreiberinnen und Betreibern der Ladeeinrichtungen anfallen. Bei den Kosten wird zwischen der pauschalen Steuer (Übergangslösung und permanent) und der finalen Variante mit der Ladestromsteuer unterschieden. Eine klare Trennung der Kosten ist jedoch nicht bei allen Komponenten möglich, da bestimmte Implementierungskosten für beide Varianten gemeinsam anfallen. Es werden die Kosten für die ersten zehn Jahre sowie die vor 2030 anfallenden Implementierungskosten ermittelt. Damit ist auch ein Vergleich mit der Variante «Fahrleistung» möglich. Insgesamt werden die Gesamtosten auf circa 1,4 Milliarden Franken geschätzt. Die