Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 134Fedlex · Erläuternder Bericht

entrichten, wenn sie an einer registrierten Ladeeinrichtung Energie beziehen. Aufgrund dieser Ausgestaltung der Ladestromsteuer ist theoretisch gewährleistet, dass die Auswirkungen auf die Gesellschaft gering sind. Trotzdem führt die Ladestromsteuer zu einigen erwähnenswerten Auswirkungen.

• Kosten der Nachrüstung: In der Übergangsphase müssen viele Betreiberinnen und Betreiber von

Ladeeinrichtungen ihre Stationen nachrüsten oder ganz ersetzen, was pro Ladepunkt Kosten von 250 Franken für eine Nachrüstung und bis zu 1500 Franken für einen Ersatz verursachen kann. Insgesamt könnten sich die Nachrüstungskosten auf bis zu 424 Millionen Franken belaufen, in Abhängigkeit der Anzahl effektiv nachzurüstender bzw. zu ersetzender Ladeeinrichtungen (s. Ziff. 6.2.1).

• Betriebskosten Ladeeinrichtungen: Für die Wartung und den Betrieb von MID-Zählern und Kom-

munikationsschnittstellen bei den Ladeeinrichtungen entstehen den Betreiberinnen und Betreibern der Ladeinrichtungen im Zeitraum 2035−2039 Kosten bis zu 228 Millionen Franken (abhängig von der Anzahl tatsächlich betriebener Ladeeinrichtungen). Pro Ladepunkt werden Kosten im Umfang von 15 Franken pro Jahr geschätzt.91

• Doppelbesteuerung bei Motorrädern: Für Halterinnen und Halter von Motorrädern, die nicht nur

an der Haushaltssteckdose, sondern auch über leistungsstärkere Ladeeinrichtungen (wie Schnellladestationen oder Wallboxen) laden möchten, entsteht eine Doppelbesteuerung beim Laden an registrierten Ladeeinrichtungen: Sie zahlen sowohl die pauschale Steuer als auch die Ladestromsteuer beim Laden an diesen Stationen.

• Nachteile für Personen ohne Garage: In kalten Regionen kann es problematisch sein, wenn die

Batterie eines Fahrzeugs bei niedrigen Temperaturen entladen wird, ohne dass das Fahrzeug bewegt wurde. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass die Ladestromsteuer anfällt, obwohl das Auto nicht in Betrieb ist. Dies kann vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen ohne Garage oder in besonders kalten Gegenden benachteiligen.

• Grössere Umgehungsmöglichkeiten für Personen mit Einfamilienhaus: Es besteht die Gefahr,

dass die Ladestromsteuer umgangen wird, indem insbesondere in privaten bzw. geschlossen Garagen in Einfamilienhäusern Elektrofahrzeuge an einer nicht registrierten Ladeeinrichtung, an einfachen Haushalts- oder Industriesteckdosen geladen werden und damit keine Ladestromsteuer entrichtet wird. Da es sich hierbei um von aussen nicht einsehbare Vorgänge handelt, ist eine Kontrolle bzw. Überwachung schwierig. Personen, die an öffentlichen Ladestationen oder in Mehrparteiengebäuden ihr Elektrofahrzeug laden, haben weniger Möglichkeiten zur Steuerumgehung als Personen mit Einfamilienhaus und eigener Garage.

• Ungleichbehandlung durch die Mehrwertsteuerregelung beim Laden von Elektrofahrzeugen:

Die aktuelle Regelung zur Erhebung der MWST führt zu einer potenziellen Ungleichbehandlung beim Bezug von Ladestrom, abhängig davon, unter welcher Konstellation der Strom bezogen wird. In bestimmten Situationen unterliegt die Ladestromsteuer der MWST, während in anderen Fällen keine MWST anfällt (s. Exkurs Ziff. 8.1.3). Personen mit Einfamilienhaus, die ihr Elektrofahrzeug zu Hause laden, bezahlen bspw. keine Mehrwertsteuer, da sie den Ladestrom direkt über den eigenen Haushaltsanschluss beziehen und keine Weiterverrechnung durch einen Betreiber erfolgt. Im Gegensatz dazu müssen Personen, die ihr Fahrzeug an öffentlichen Schnellladestationen aufladen, 8,1 Prozent MWST auf die Ladestromsteuer bezahlen.

8.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die generellen Überlegungen betreffend die Einführung einer Abgabe für Elektrofahrzeuge in Bezug auf eine mögliche Verlangsamung der Entwicklung der Elektromobilität sind dieselben wie bei der fahrleistungsabhängigen Abgabe. Es kann in diesem Punkt daher auf die entsprechenden Ausführungen unter Ziffer 4.5 verwiesen werden.

91 Als Grundlage für diese Schätzung wurde der Bericht «Erfassung und Transfer von Nutzungsdaten für Speicher mit Endverbrauch», BFE, Juli 2024 verwendet. www.bfe.admin.ch > Versorgung > Vorlage für eine sichere Stromversorgung > Studien