Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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1.5 Entwicklungen im Ausland

Die meisten europäischen Länder erheben, ähnlich wie die Schweiz, auf Treibstoffen eine Steuer. Häufig ist diese Steuer nicht für den Strassenverkehr zweckgebunden, sondern fliesst in den allgemeinen Staatshaushalt. Mit zunehmender Elektromobilität werden auch die europäischen Länder mit abnehmenden Einnahmen aus den Treibstoffsteuern konfrontiert. Zurzeit sind folgende Entwicklungen im Ausland bekannt, was die Einführung einer Abgabe auf Elektrofahrzeuge (als Pendant zur Besteuerung von fossilen Treibstoffen) betrifft:

• Island hat Anfang 2024 eine neue Gebühr für die Nutzung von Elektro-, Plug-in-Hybrid- und was-

serstoffangetriebenen Personenwagen eingeführt.8 Die Gebühr beträgt 6 isländische Kronen (ungefähr 4 Rappen) pro Kilometer für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge und 2 isländische Kronen pro Kilometer für Plug-in-Hybridfahrzeuge, unabhängig vom Gewicht.

Abgabepflichtige melden den Kilometerstand des eigenen Fahrzeugs selbst via einer Smartphone-Applikation oder Webseite, mindestens einmal pro Jahr, aber nicht häufiger als einmal alle 30 Tage. Auf dieser Grundlage berechnen die isländischen Behörden eine Schätzung für die durchschnittliche Fahrleistung des Abgabepflichtigen, um monatliche Anzahlungen in Rechnung zu stellen. Bei jeder Meldung des Kilometerstands wird die Schätzung aktualisiert und gleichzeitig wird das Konto für den abgelaufenen Zeitraum ausgeglichen. Der Kilometerstand wird im Rahmen der regulären Fahrzeugkontrollen periodisch an zertifizierten Prüfstellen erfasst.

• Norwegen weist bereits heute einen sehr hohen Anteil an Elektrofahrzeugen aus. Mit einer Kon-

zeptstudie9 haben das Finanz- und das Transportministerium untersucht, wie in Norwegen künftig auch aufgrund der Elektromobilität die Verkehrsabgaben ausgestaltet werden könnten. In einem ersten Schritt sollen gemäss der Studie leichte Elektrofahrzeuge eine zu den Treibstoffsteuern analoge Abgabe entrichten. Diese Abgabe soll als fahrleistungsabhängige Abgabe ausgestaltet werden und soll in einem ersten Schritt nur die in Norwegen registrierten Fahrzeuge umfassen. Ausländische Fahrzeuge und schwere Elektrofahrzeuge sind vorerst nicht abgabepflichtig. Die Treibstoffsteuern bei konventionellen Fahrzeugen werden beibehalten.

• In Neuseeland werden Abgaben auf Benzin, Erd- und Flüssiggas erhoben. Mit Dieselöl angetrie-

bene Fahrzeuge entrichten bereits seit 1977 eine Strassenbenutzungsgebühr (Road User Charges/RUC). Die Einnahmen aus diesen Abgaben dienen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Seit dem 1. April 2024 müssen Halterinnen und Halter von leichten Elektrofahrzeugen ebenfalls die Strassenbenutzungsgebühr bezahlen.10 Elektrofahrzeuge sollen sich damit in gleicher Weise an den Kosten des Verkehrssystems beteiligen, wie andere Fahrzeuge auch.

Bei der Strassenbenutzungsgebühr handelt es sich um eine fahrleistungsabhängige Abgabe. Abgabepflichtige müssen eine «RUC-Lizenz» kaufen. Sie zahlen im Voraus für die Entfernung, die sie zurücklegen wollen, wobei Einheiten von 1'000 km oder ein Mehrfaches davon verfügbar sind. Beim Kauf der Lizenz müssen das Nummernschild, der aktuelle Stand des Kilometerzählers des Fahrzeugs sowie ein Zahlungsmittel angegeben werden. Wenn die gekauften Kilometer ausgeschöpft sind, muss ein neues Kilometerpaket erworben werden. Der Kauf der RUC-Lizenz kann online erfolgen oder an verschiedenen Verkaufsstellen. Die RUC-Lizenz muss auf der Innenseite der Frontscheibe angebracht werden, so dass jederzeit die Fahrzeugnummer auf der RUC-Lizenz sichtbar ist. Für schwere Fahrzeuge gelten hinsichtlich der Erhebung andere Regelungen.

Das «International Transport Forum / ITF» hat 2023 eine Studie11 publiziert, die auf internationaler Ebene der Frage nachgeht, wie dem Rückgang der Einnahmen aus den Treibstoffsteuern infolge der Dekarbonisierung der Mobilität begegnet werden kann. Im Vordergrund der Überlegungen stehen fahrleistungsabhängige Strassenbenutzungsgebühren als Ersatz der Treibstoffsteuern. Eine einfache, undifferenzierte Entfernungsgebühr könnte das Problem der rückläufigen Steuereinnahmen lösen. Verschiedene

8 https://vegirokkarallra.is/en und https://island.is/en/kilometer-fee

9 Skatteetan, Statens vegvesen, Road Usage Tax and Tolls, Concept Selection Study Step 1– version 1.0, 15th November 2022 (Translated to English May 2023), https://www.vegvesen.no/globalassets/fag/trafikk/road-usage-tax-and-tolls---concept-selection-study-norway.pdf.

10 https://www.nzta.govt.nz/vehicles/road-user-charges/ruc-for-electric-vehicles/.

11 ITF (2023), Decarbonisation and the Pricing of Road Transport: Summary and Conclusions, ITF Roundtable Reports, No. 191, OECD Publishing, Paris