Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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dass schwerere Fahrzeuge eine höhere Abgabe entrichten als leichtere Fahrzeuge. Die Höhe des Preises der Jahrespauschalen ist von der durchschnittlichen Fahrleistung von Motorrädern gemäss MZMV von 2’100 Fzkm und von Verbrauchsdaten aus HBEFA abgeleitet.

Der Preis für die Jahrespauschale variiert abhängig vom Gesamtgewicht entsprechend nachfolgender Tabelle zwischen 45 und 150 Franken.

Abbildung 11: Jahrespauschalen Motorräder Gewichts- Gesamtgewicht Jahrespauschale

klasse (in kg) (in Fr.)

1 Bis 300 45.00

2 301–400 60.00

3 401– 500 80.00

4 501– 600 100.00

5 601–700 115.00

6 701–800 135.00

7 ab 801 150.00

Die Jahrespauschale erfüllt zwar das angestrebte Äquivalenzprinzip weniger gut als ein Tarifmodell, das die Abgabe nach der effektiven Fahrleistung des Einzelfahrzeugs bemisst. Dies kann jedoch durch die Vorteile bei der Erhebung gerechtfertigt werden, die bei Jahrespauschalen deutlich einfacher ausfällt, insbesondere weil die Erfassung der Fahrleistung wegfällt. Hierbei sinken nicht nur die Erhebungskosten für den Staat, sondern auch die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter profitieren von der einfacheren Erhebung (z.B. keine Selbstdeklaration der Jahresfahrleistung und gemeinsame Abrechnung der Steuer mit der kantonalen Motorfahrzeugsteuer). Gleichzeitig erlaubt eine Gewichtsdifferenzierung eine Annäherung an die Äquivalenz.

Abgabekategorie «Motorfahrräder»

Zu den Motorfahrrädern gehören gemäss Artikel 18 VTS «schnelle Motorfahrräder», «Leicht-Motorfahrräder», «motorisierte Rollstühle», «Elektro-Stehroller» und «schwere Motorfahrräder».

Gemäss Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe k und l der Verordnung vom 27. Oktober 197637 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung; VZV) benötigen Leicht-Motorfahrräder sowie Rollstühle mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h kein Kontrollschild. Entsprechend sind diese Fahrzeugarten nicht immatrikuliert und deshalb von der Abgabe ausgenommen. Hingegen benötigen Rollstühle mit elektrischem Antrieb mit einer Geschwindigkeit über 10 km/h ein Kontrollschild. Um sämtliche Ausführungen von Rollstühlen mit elektrischem Antrieb gleich zu behandeln, werden alle elektrischen Rollstühle von der Abgabe ausgenommen.

Abgabepflichtig sind demnach:

• «schnelle Motorfahrräder» (z.B. «schnelle E-Bikes»)

• «schwere Motorfahrräder» (z.B. «schwere Cargo e-Bikes für Lasten- und Personentransport»)

• «Elektro-Stehroller»

Die Abgabe bei den Motorfahrrädern soll in Form einer jährlichen Pauschale erhoben werden. In Anbetracht der berechneten Abgabenhöhe wird damit der Erhebungsaufwand möglichst geringgehalten. Die Abgabe beträgt 25 Franken pro Jahr.

Die Schwierigkeit bei der Herleitung des Abgabebetrags besteht darin, dass – im Gegensatz zu den Personenwagen – die Analogie bzw. Vergleichbarkeit zwischen Benzinfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei den Motorfahrrädern nicht gut gegeben ist.

37 SR 741.51