Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Die Richtlinie steht zudem nicht im Widerspruch zu den dargelegten Grundprinzipien für die Ausgestaltung der Tarifmodelle (s. Ziff. 2.1.3.1). Die Richtlinie geht von einer Jahrespauschale aus und definiert die maximalen Obergrenzen für kürzere Zeitabschnitte in Prozent der Jahrespausschale.

Für das vorliegende Tarifmodell gelten als Eckwerte die Abgabebeträge für einen Tag und für ein Jahr. Ein einzelner Tagesbesuch bzw. eine kurze Fahrt in der Schweiz sollte nicht allzu viel kosten, auch im Vergleich zum Abgabebetrag, der für ein Schweizer Fahrzeug im Durchschnitt pro Tag anfällt. Die Jahrespauschale sollte ungefähr die Hälfte des Betrags ausmachen, der für ein Schweizer Fahrzeug bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung anfällt (Fr. 500.– bis Fr. 600.–). Dies mit der Überlegung, dass der Lebensmittelpunkt der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters im Ausland ist und angenommen wird, dass etwas weniger als die Hälfte der Jahresfahrleistung in der Schweiz zurückgelegt wird. Für die Gültigkeitsdauern dazwischen wurde grundsätzlich die Staffelung gemäss EU-Wegekostenrichtline verwendet.

Um die Komplexität gering zu halten und von der Einfachheit der Pauschale zu profitieren, wurde bei den nachfolgenden zeitabhängigen Tarifen für ausländische Personenwagen auf eine Differenzierung nach Fahrzeuggewicht verzichtet.

Abbildung 13: Zeitabhängige pauschale Abgaben für ausländische Personenwagen Aufenthaltsdauer Pauschale Abgabe

(in Fr.)

1 Tag 5.00

1 Woche 15.00

2 Wochen 25.00

1 Monat 40.00

2 Monate 60.00

1 Jahr 250.00

Tarifmodell für ausländische Fahrzeuge der Abgabekategorie «leichte Nutzfahrzeuge»

Auch Halterinnen und Halter von im Ausland immatrikulierten leichten Nutzfahrzeugen sollen zwischen einer fahrleistungsabhängigen Abrechnung und zeitabhängigen pauschalen Abgaben wählen können. Inländische leichte Nutzfahrzeuge bilden eine eigene Abgabekategorie und haben daher ein eigenes Tarifmodell. Bei den zeitabhängigen pauschalen Abgaben für ausländische Fahrzeuge sollen jedoch dieselben Tarife zur Anwendung kommen wie für die Personenwagen. Hauptbegründung hierfür ist, dass nicht in jedem Fall offensichtlich ist, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein leichtes Nutzfahrzeug oder um einen Personenwagen handelt. Die einheitliche Anwendung der zeitabhängigen pauschalen Abgaben für die Abgabekategorien «Personenwagen» und «leichte Nutzfahrzeuge» erleichtert den Vollzug (Kontrollen) und vermeidet Unsicherheiten bei den Abgabepflichtigen bezüglich der Zuordnung zu einer der beiden Abgabekategorien.

Tarifmodell für ausländische Fahrzeuge der Abgabekategorie «schwere Nutzfahrzeuge»

Schwere Nutzfahrzeuge werden in aller Regel gewerblich genutzt. Damit es im Transportgewerbe zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt, ist es deshalb zwingend, dass für in- und ausländische Fahrzeuge dasselbe Tarifmodell gilt (s. Ziff. 2.1.3.4). Eine Pauschalabgabe wie für ausländische Personenwagen ist für im Ausland immatrikulierte schwere Nutzfahrzeuge daher ausgeschlossen.

Tarifmodell für ausländische Fahrzeuge der Abgabekategorie «Motorräder»

Im Ausland immatrikulierte Motorräder sind abgabepflichtig. Für diese Fahrzeuge gelten zeitabhängige pauschale Abgaben, weil diese vielfach nur sporadisch in der Schweiz verkehren. Die zeitliche Staffelung ist identisch mit jener für ausländische Personenwagen und die Höhe des zu entrichtenden Betrags für eine Periode entspricht der Hälfte des Betrags eines Personenwagens. Dies stellt eine Vereinfachung dar und ist begründet, da die zeitabhängigen Tarife für Personenwagen bereits eher tief sind. Im Gegensatz zu den in der Schweiz immatrikulierten Motorrädern sind die zeitabhängigen Pauschalen bis zu 37/158