Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Da die fossil angetriebenen klassischen Mofas ebenfalls zu den Motorfahrrädern gehören, wurde der Abgabebetrag für die elektrischen Motorfahrräder behelfsmässig anhand der klassischen Mofas (Moped, bis 50 cm3, Höchstgeschwindigkeit von 30 bzw. 50 km/h) hergeleitet. Aufgrund des spezifischen Treibstoffverbrauchs fallen pro Kilometer bei einem Mofa 1,8 Rappen Mineralölsteuern an. Gemäss Mikrozensus beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung für schnelle E-Bikes rund 1’300 Kilometer. Multipliziert man diese Jahresfahrleistungen mit dem von den Mofas abgeleiteten Abgabebetrag von 1,8 Rappen pro Kilometer, ergibt dies einen durchschnittlichen Abgabebetrag für E-Bikes von rund 25 Franken pro Jahr.

Die Abgabe soll eine jährliche Gültigkeitsperiode haben und in Form einer Vignette erhoben werden. Viele Kantone erheben die Haftpflichtversicherung ebenfalls mit einer Vignette. Eine gemeinsame Erhebung der Abgabe zusammen mit der kantonalen Versicherung ist zweckmässig und minimiert den Erhebungsaufwand sowie den Aufwand für die Abgabepflichtigen.

Aufgrund des im Jahr 2030 erwartenden Bestandes an schnellen E-Bikes von rund 200’000 Fahrzeugen (2021: 133’000) fallen bei einem Abgabebetrag von 25 Franken Einnahmen im Umfang von 5 Millionen Franken an.

2.1.4 Teilweise abweichende Tarifmodelle für ausländische Motorfahrzeuge

Auch im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge (ausländische Fahrzeuge) unterstehen der Abgabe auf Elektrofahrzeuge.

Eine Erhebung der Fahrleistung für ausländische Fahrzeuge stösst aber teilweise an Grenzen. Erstens, weil der Initialaufwand zur Erfassung/Registrierung der Fahrzeuge, die nur gelegentlich (sei dies einmal oder einige wenige Male) in der Schweiz unterwegs sind, im Verhältnis zum erwarteten Abgabebetrag unverhältnismässig hoch ist. Zweitens sind Inkasso, Kontrolle und Ahndung schwierig bzw. mit einem grossen Aufwand verbunden. Daher sollen für ausländische Fahrzeuge teilweise vereinfachte Lösungen zur Anwendung kommen bzw. angeboten werden.

Abbildung 12: Übersicht Tarifmodelle für ausländische Fahrzeuge Abgabekategorie Lösung für ausländische Fahrzeuge

Personenwagen Wahl zwischen der Schweizer Lösung oder einem vereinfachten Leichte Nutzfahrzeuge Ansatz mit zeitabhängigen pauschalen Abgaben (s. Ziff. 2.1.4.1,

2.1.4.2)

Schwere Nutzfahrzeuge Kein Unterschied, Tarifmodell gemäss Ziffer 2.1.4.3

Motorräder Zeitabhängige pauschale Abgaben (s. Ziff. 2.1.4.4)

Motorfahrräder Nicht der Abgabe unterstellt (s. Ziff. 2.1.4.5)

Tarifmodell für ausländische Fahrzeuge der Abgabekategorie «Personenwagen»

Für ausländische Personenwagen soll ein Tarifmodell mit pauschalen Abgaben für verschiedene Aufenthaltsdauern angeboten werden. Der jeweilige Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer kann aber auch das Erhebungssystem der fahrleistungsabhängigen Abgabe wählen, welches für die Schweizer Fahrzeuge zur Anwendung kommt. Damit ist sichergestellt, dass im Ausland wohnhafte Personen nicht diskriminiert werden.

Die Bewegungsprofile von ausländischen Fahrzeugen können sehr unterschiedlich sein: Ein Tagesausflug in den Zoo Basel von Lörrach aus, eine Ferienfahrt nach Grindelwald oder das tägliche Pendeln über die Schweizergrenze nach Genf oder Bellinzona. Diese Beispiele zeigen, dass die damit verbundene Fahrleistung ganz unterschiedlich sein kann und damit auch der jeweilige Abgabebetrag. Die für Ausländerinnen und Ausländer angebotene Alternative mit zeitbezogenen pauschalen Abgaben kann den unterschiedlichen Bewegungsprofilen zwar nicht vollständig gerecht werden, ist aber erhebungstechnisch die einfachste Variante.

Das Tarifmodell der pauschalen Abgabe orientiert sich an der europäischen Wegekostenrichtlinie. Die Schweiz ist zwar nicht an diese gebunden, aber um mögliche Diskussionen mit der EU zu vermeiden, kann es vorteilhaft sein, wenn die Schweiz der Richtlinie in diesem Aspekt in den Grundzügen folgt.