Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Vorschriften über eine Datenstandardisierung sowie über einen wirksamen, diskriminierungsfreien und sicheren Zugang, ergänzt werden.

Mit dieser geplanten neuen Verordnung könnten die Voraussetzungen geschafften werden, damit auch Behörden einen verbesserten Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten (bei Einwilligung der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter und unter Berücksichtigung des Datenschutzes). Dazu könnten auch die Angaben der Fahrzeughersteller zur Fahrleistung eines Fahrzeugs gehören, um eine fahrleistungsabhängige Abgabe auf Elektrofahrzeuge zu erheben.

Zurzeit ist das weitere Vorgehen zur Initiative offen. Die Bedeutung von Fahrzeugdaten wird in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt weiterhin wachsen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die EU die Bestrebungen zur Nutzung von Fahrzeugdaten weiter vorantreiben und in der ersten Hälfte der 2030er Jahre der Zugang zu bestimmten Fahrzeugdaten gewährleistet sein wird. Dieser dürfte dannzumal auch von den Behörden für ihre Aufgaben genutzt werden.

Erfassungsgeräte

Die Fahrleistung im Zollgebiet kann auch mit Erfassungsgeräten wie OBD-Dongles oder GNSS/CN-Geräten ermittelt werden. Ein OBD-Dongle ist ein kompaktes Gerät in Form eines Steckers, der in die OBD-II-Buchse oder, wo nicht vorhanden, in den CAN-Bus (Controller Area Network Bus) des Fahrzeugs eingesteckt wird und einen GNSS-Empfänger sowie ein Mobilfunkmodem mit SIM-Karte enthält. Die Kilometerstände können damit automatisch aus dem Fahrzeug-Bus ausgelesen, Grenzübertritte erkannt und die Daten laufend an einen Anbieter übermittelt werden. Da die Distanzermittlung auf dem Auslesen von Kilometerständen aus der Fahrzeugelektronik beruht, sind solche Geräte inhärent gut gegen Manipulationen gesichert. Gestützt auf Informationen zu Fahrverhalten oder Fahrtroute, die mit solchen Dongles erfasst werden, bieten heute beispielsweise Versicherungen Dienstleistungen an.

GNSS/CN-Erfassungsgeräte werden in mehreren europäischen Ländern zur Erhebung von Strassenverkehrsabgaben für den Schwerverkehr eingesetzt, so auch für die LSVA. Üblicherweise werden sie an der Windschutzscheibe befestigt und über die Bordsteckdose mit Strom versorgt. Allerdings sind diese Geräte schwieriger vor Manipulationen zu schützen, da die aus den Positionen des Fahrzeugs ermittelte Distanz fortlaufend aufsummiert wird. Wird die Distanzermittlung durch Vereiteln des GNSS-Empfangs oder durch Unterbrechung der Stromversorgung verunmöglicht, fehlen die entsprechenden Distanzen in der Summe. Da die Vollzugsbehörden grundsätzlich nur Kilometerangaben, aber keine Geodaten beziehen, wird es ihnen nicht möglich sein, Unterbrechungen oder Unregelmässigkeiten bei der Erfassung der Fahrdistanz zu erkennen. Aber selbst dann, wenn der Bund die vom GNSS-/CN-Gerät erfassten Geodaten erhält, wie dies bei der LSVA der Fall ist, ist ein aufwändiges und umfassendes Kontrollsystem mit stationären Anlagen und mobilen Erfassungseinheiten nötig, um Fehler bei der Distanzerfassung feststellen und korrigieren zu können. Für die Erhebung der Abgabe auf Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge würde die Einrichtung eines solchen Kontrollsystems bei der Bevölkerung kaum auf Akzeptanz stossen und wäre überdies mit hohen Kosten verbunden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird ein Anbieter folglich überzeugend darlegen müssen, wie Manipulationen an einem GNSS/CN-Gerät unterbunden bzw. erkannt werden und die Fahrleistung vollständig und korrekt ermittelt wird.

Während diese Ermittlungslösung für die Erhebung der Abgabe auf Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – die Erfüllung der Zulassungsanforderungen vorausgesetzt – als alternative Möglichkeit vorgesehen werden kann, wird die Fahrleistung von schweren Nutzfahrzeugen über das LSVA-System mit einem von einem Anbieter zur Verfügung gestellten GNSS/CN-Erfassungsgerät ermittelt.

b) Erhebungsprozess

Im Folgenden werden die einzelnen Schritte des Erhebungsprozesses, beginnend bei der Registrierung der der Abgabe unterliegenden Fahrzeuge bis zur Ahndung, gemäss Abbildung 19 eingehend erläutert. Nicht näher eingegangen wird in diesem Bericht auf den eigentlichen Startpunkt des ganzen Prozesses, die Information über die neue Abgabe und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Hierfür werden