Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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• Übertragung der Mineralölsteuern auf den Verbrauch von Elektrofahrzeugen: In einem letzten
Schritt wird die durchschnittliche Steuer von Verbrennerfahrzeugen aus Schritt 1 auf den Durchschnittsverbrauch von Elektrofahrzeugen aus Schritt 2 umgelegt. Daraus resultiert eine im Durchschnitt äquivalente Steuer pro Kilowattstunde.
Das Ziel ist, einen äquivalenten Einheitstarif pro Energieeinheit (kWh) herzuleiten, der für alle Fahrzeugarten gilt. Dieser kann auf zwei Arten berechnet werden:
Bottom-Up
Für die Bottom-Up-Berechnung werden zuerst spezifische Tarife für Fahrzeugarten oder -kategorien berechnet. Die untenstehende Illustration zeigt den grundsätzlichen Äquivalenzgedanken am Beispiel der Personenwagen auf. Ein Elektrofahrzeug (rechts) soll im Endeffekt pro gefahrenem Kilometer den gleichen Steuerbetrag leisten wie ein äquivalentes Verbrennerfahrzeug. Ein Verbrennerfahrzeug verbraucht gemäss HBEFA im Jahr 2030 im Durchschnitt 6,9 Liter auf 100 Kilometer. Dies ergibt eine Belastung durch die Mineralölsteuer von 5,1 Rp./km (s. auch Ziff. 2.1.3.2). Damit die Belastung für Elektro-Personenwagen, für welche für 2030 ein durchschnittlicher Verbrauch von 22,7 Kilowattstunden prognostiziert wird, gleich hoch ist wie für Verbrennerfahrzeuge, muss die Ladestromsteuer für Personenwagen 22,5 Rp./kWh betragen. Bei einer jährlichen Fahrleistung in der Schweiz von 10'600 km resultiert für beide eine jährliche Abgabe von rund 540 Franken.
Abbildung 27: Herleitung Tarif Fahrzeugart Personenwagen
Verbrauch: 6,9 l/100 km Verbrauch: 22,7 kWh/100 km
Umgerechnete Mineralölsteuer: 5,1 Rp./Fzkm Steuer auf dem Ladestrom: 22,5 Rp./kWh
Fahrleistung pro Jahr: 10'600 km Fahrleistung pro Jahr: 10'600 km
= 541 Fr. Mineralölsteuer pro Jahr = 541 Fr. Ladestromsteuer pro Jahr
Auf diese Weise werden Tarife für jede Fahrzeugart berechnet.
Abbildung 28: Tarife für ausgewählte Fahrzeugarten Fahrzeugart Tarif
(in Rp./kWh)
Personenwagen 22,5
Lieferwagen 17,9
Schwere Nutzfahrzeuge – Gütertransport 14,0
Schwere Nutzfahrzeuge – Personentransport 14,5
Fahrleistungsgewichteter Einheitstarif 22,1
Der Einheitstarif kann nun durch Gewichtung der Tarife der einzelnen Fahrzeugarten über die Gesamtfahrleistung der Elektrofahrzeuge berechnet werden. Dadurch wird der fahrleistungsgewichtete Mix der Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Auf dieser Basis ergibt sich für das Jahr 2030 ein Einheitstarif von
22,1 Rappen pro Kilowattstunde.
Top-Down
Bei dieser Variante wird der Einheitstarif über den gesamten Fahrzeugpark hergeleitet, wobei der Gesamtenergieverbrauch pro Jahr durch die jährliche Gesamtfahrleistung dividiert wird. Dadurch muss bezüglich des Fahrzeugparks der Mix der Elektrofahrzeuge dem Mix der Verbrennerfahrzeuge genügen. Für das Jahr 2030 ergibt sich hierbei ein Einheitstarif von 23,4 Rappen pro Kilowattstunde.