Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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6.1.5 Zusammenfassung Erhebung der pauschalen Steuer

Die nachfolgende Abbildung zeigt zusammenfassend auf, wann bei welchen Fahrzeugarten eine pauschale Steuer erhoben wird.

Abbildung 30: Erhebung einer pauschalen Steuer Art der Steuer In der Schweiz immatrikulierte Strassenfahrzeuge

Pauschale Steuer als Über- • Personenwagen

gangslösung (2030–2034) • Kleinbusse

• Lieferwagen

• Leichte Motorwagen

Pauschale Steuer als perma- • Motorräder

nente Lösung (ab 2030) • Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge

• Motorfahrräder (schnelle und schwere Motorfahrräder,

Elektro-Stehroller)

Sammelbegriff für diese Fahrzeuge: «Kleinfahrzeuge»

6.1.6 Verworfene Varianten zur Erfassung der Bemessungsgrundlage

Zwei Varianten zur Erfassung der Strommenge wurden geprüft, jedoch aufgrund ihrer Nachteile verworfen.

Messung mit dem Ladekabel als Standardlösung

Die generelle Erfassung des Strombezugs von Elektrofahrzeugen am Ladekabel wäre grundsätzlich möglich und wurde geprüft76. Die Option wurde aber aus den folgenden Gründen verworfen:

• Die Entwicklung eines speziellen Kabels oder Adapters mit integriertem Energiezähler und Daten-

übertragung ist nicht geeignet, da aufgrund der Vielfalt der verschiedenen notwendigen Ladekabel je nach gewählter Lademethode und Steckdosentyp der verschiedenen Fahrzeugmarken mehrere Versionen entwickelt werden müssten, was auch die Kosten erhöht. Zudem wären zusätzlich verschiedene Adapter pro Fahrzeug erforderlich.

• Die Zusatzkosten für besondere schweizerische Ladekabel werden als vergleichsweise hoch einge-

schätzt.

• Es wäre technisch schwierig, mögliche Manipulationen an diesem Kabel oder seine Nichtbenutzung

zu verhindern. Da Ladekabel aller Art im Handel gekauft werden können, müsste sichergestellt werden, dass nur zertifizierte schweizerische Kabel bzw. Adapter verwendet werden. Es müsste daher eine zusätzliche Funktion zur Erkennung des Ladekabels auf Seite der Ladestation oder des Fahrzeugs integriert werden.

• Ausländische Fahrzeuge könnten nicht erfasst werden, da es unverhältnismässig wäre, für solche

Fahrzeuge ein schweizerisches Ladekabel vorzuschreiben.

• Eine Normierung in der Schweiz (mit entsprechenden Vorgaben an Fahrzeughersteller) ist unrealis-

tisch und EU-Vorgaben wären zwingend einzuhalten.

Messung des Stromverbrauchs im Fahrzeug

Die Messung des Stromverbrauchs im Fahrzeug wurde bereits unter Ziffer 1.4.2 aus sachlichen Gründen verworfen.

76 Dynamic Test Center (DTC), Abgabe auf Elektrofahrzeuge DTC, 7. November 2023, www.astra.admin.ch > Themen > Strassenfinanzierung > Abgabe auf Elektrofahrzeuge