Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten
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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)
Der Gemeindeverband befürchtet, dass die beschränkte Verfügbarkeit der Mittel baureife Projekte verzögern könnte.
Absatz 2 Die Kantone BE, GE, GR, JU, NE, OW, TG, TI und UR sowie AefU, DANET, DigiGes, Gemeindeverband, GRÜNE, Init7, LUWE, Prioris, Region Oberwallis, RKGK, SAB, Schlauri, SFN/SFC, SPS, Sumvitg, syndicom, 5Gfrei.ch und 283 Privatpersonen erachten den
vorgesehenen Höchstbetrag von 375 Millionen Franken für die Bundesmittel als zu tief bemessen und/oder als zu starr und fordern bei Bedarf mehr Bundesgelder.
Während der Kanton TI sowie SAB und SPS Bundesmittel von 750 Millionen Franken fordern,
sprechen sich der Kanton GR sowie AefU, LUWE, RKGK, Sumvitg, syndicom, 5Gfrei.ch und 283 Privatpersonen für 1,4 Milliarden Franken aus.
Gemäss AefU, DANET, DigiGes, Gemeindeverband, LUWE, Region Oberwallis, SAB, SFN/SFC,
syndicom, 5Gfrei.ch und 279 Privatpersonen/Weitere soll der Bund zusätzliche Mittel unabhängig von den Einnahmen aus Mobilfunkkonzessionen über den ordentlichen Haushalt oder über
zusätzliche Finanzierungsquellen bereitstellen. Der Kanton TI sowie AefU, DigiGes, SAB und 279 Privatpersonen/Weitere fügen hinzu, dass ein Teil der erforderlichen Mittel über eine ab 2026 geplante Dividendenerhöhung von Swisscom gedeckt werden könnte, falls die Einnahmen aus der Vergabe der Mobilfunkkonzessionen zu tief ausfallen sollten.
Für den Kanton TG sollen die Ausgaben für Personal und IT im Rahmen der regulären
Bundesausgaben erfolgen, so dass die dafür vorgesehenen Mittel von schätzungsweise 10 Millionen Franken für die Förderung genutzt werden können. Prioris befürchtet, dass Hauseigentümer und Gemeinden in hohem Masse mitfinanzieren müssen, um das gesteckte Ziel zu erreichen.
Artikel 8 Voraussetzungen für den Anteil des Bundes am Förderbeitrag
Die Kantone AG, AR, BE, GL, GR, JU, NE, OW, SG, TG, UR und VS sowie asut, DANET, die Mitte, DigiGes, FDP, Gemeindeverband, Glasfasernetz, Init7, Junge Mitte GR/GL/SG/TI/UR, LUWE, netzallianz, Prioris, Region Oberwallis, RKGK, SAB, SFN/SFC, SGB, sgv-usam, SPS, STV, Suissedigital, Sumvitg, Sunrise, SVP, Swiss4net, Swico, Swisscom, syndicom, 5Gfrei.ch und
281 Privatpersonen/Weitere schlagen generell ein vereinfachtes Verfahren für die Gesuchstellung bzw. Erleichterungen bei einzelnen Voraussetzungen für die Förderung vor.
SGB, SPS, syndicom, transfair und 2 Privatpersonen beantragen als weitere Voraussetzung für Förderbeiträge die Unterstellung der ausführenden Betriebe unter einen Gesamtarbeitsvertrag.
Transfair empfiehlt, auch soziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen in die Bewertung der
Gesuche einzubeziehen.
Die WEKO beantragt, dass der Bundesrat zur Sicherstellung eines effektiven Zugangs für Dritte Mindestanforderungen an die Netzinfrastruktur festlegen kann, welche als zusätzliche Voraussetzung für Fördermittel gelten sollen.
Der Kanton FR sowie ftth fr möchten den Perimeter der Förderung genauer bestimmt haben.
Für DANET, Region Oberwallis, SFN/SFC und Suissedigital muss das Förderprogramm für bereits geplante Projekte offenstehen.
Für den Kanton GL sollten Kooperationen positiv bewertet und zeitlich bevorzugt behandelt werden. Zudem sieht er die Zuständigkeit für die Beschaffung der für das Gesuch notwendigen Informationen, wie die Lage der Leerrohre oder unwirtschaftliche Nutzungseinheiten, beim Bund.