Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten

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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)

Syndicom lehnt eine Beteiligung der Gemeinden ab und regt an, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um eine Kostenabwälzung durch die Kantone zu verhindern.

Artikel 6 Anteil des Bundes

Absatz 1

Für Swiss4net soll im Gesetz festgelegt werden, dass auch der Anteil des Kantons am Förderbeitrag als einmalige, nichtrückzahlbare Geldleistung gewährt wird.

Absatz 2

Der Kanton AG sowie Swisscom unterstützen den maximalen Bundesanteil von 25 % an den

anrechenbaren Kosten. Für den Kanton AG sollte dies sicherstellen, dass kein Ausbau erfolgt, wo kein Bedarf besteht. Für Swisscom vermeidet diese Eingrenzung ausufernde und unverhältnismässige Förderungen.

ComCom, Gemeindeverband, SPS, syndicom und 279 Privatpersonen/Weitere äussern sich

kritisch bis ablehnend, die Subventionierung auf insgesamt maximal 50 % der anrechenbaren Kosten des Ausbaus zu beschränken. Für SPS und syndicom sowie 279 Privatpersonen/Weitere könnte diese Begrenzung des Förderbeitrags dazu führen, dass gerade die unterstützungsbedürftigsten Projekte keine Förderung erhalten und bestehende Ungleichheiten fortbestehen. Die ComCom schlägt vor, den maximalen Anteil an den anrechenbaren Kosten höher anzusetzen.

Absatz 3

Für Swisscom vermeidet die Festlegung eines Höchstbetrages pro Projekt und pro Anschluss

unverhältnismässige Förderungen. Laut Swiss4net soll auch für den Anteil des Kantons ein

Höchstbetrag pro Projekt und pro Anschluss festgelegt werden. EIT.swiss schlägt eine zwingende Festlegung eines Höchstbetrages pro Projekt und pro Anschluss durch den Bundesrat vor.

Der Gemeindeverband schlägt vor, anstelle von Höchstbeträgen pro Projekt und Anschluss

Verhältnismässigkeitskriterien für die Förderung sowie für die Wahl geeigneter

Übertragungstechnologien zu definieren.

Artikel 7 Finanzierung der Ausgaben des Bundes

Absatz 1 Die Kantone LU, TI und UR sowie ComCom, EIT.swiss, FDP, LUWE, Prioris, SAB, SPS, STV, Sunrise, SVP, 5Gfrei.ch und 279 Privatpersonen/Weitere unterstützen ausdrücklich die

(zweckgebundene und befristete) Verwendung der Erlöse aus der Vergabe der

Mobilfunkkonzessionen. Der Kanton UR und die FDP begrüssen, dass keine Mehrkosten für die Steuerzahler entstehen. LUWE und 5Gfrei.ch sprechen sich dafür aus, auch bereits die Einnahmen aus den laufenden Mobilfunkkonzessionen für die Finanzierung zu verwenden.

ComCom, Sunrise, SVP und Swisscom begrüssen, dass auf eine Branchenabgabe verzichtet wird.

Die WEKO weist auf wettbewerbliche Risiken einer Zweckbindung der Einnahmen aus

Mobilfunkkonzessionen hin und betont die Bedeutung eines ausgewogenen Vergabeverfahrens, das nicht primär ertragsorientiert ist.

DigiGes, Init7 und Schlauri warnen, dass der Bund mit unsicheren Einnahmen plant und bezweifeln, dass die Funkkonzessionen genügend Geld einbringen werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

DANET, Gemeindeverband und SFN/SFC sprechen sich gegen die Verwendung der Mittel aus der Vergabe der Mobilfunkkonzession aus und empfehlen eine Finanzierung über den Bundeshaushalt.