Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten

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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)

Absatz 2 Asut, DANET, economiesuisse, SFN/SFC, Suissedigital und Swiss4net sprechen sich gegen die

Veröffentlichung einer Liste von Netzbetreibern aus, die ihre Mitteilungspflichten verletzt haben.

Artikel 10 Verfahren

Die Kantone SZ und TG sowie ComCom, sgv-usam und Swisscom unterstützen das vorgesehene Verfahren grundsätzlich. Der Kanton SZ verweist auf die Wahrung der föderalen Prinzipien und hebt hervor, dass das Verfahren eine gezielte Umsetzung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten ermöglicht. In Bezug auf die Behandlung der Gesuche und die Verwendung der Mittel fordert der Kanton TG ergänzend eine Berücksichtigung der Reihenfolge, in welcher die Gesuche beim Kanton eingereicht werden. ComCom, sgv-usam und Swisscom weisen trotz grundsätzlicher Zustimmung auf die Komplexität des Verfahrens hin und drängen darauf, den administrativen Aufwand und

zeitraubende Doppelspurigkeiten möglichst klein zu halten. Swisscom gibt zu bedenken, dass

komplexe und demnach absehbar lange Förderverfahren die Ziele der Gigabitstrategie des Bundes gefährden könnten. Im Sinne einer Verminderung des administrativen Aufwands begrüsst der sgvusam eine Orientierung an den Referenzwerten von Artikel 10 Absatz 5.

Kritischer äussern sich die Mitte, EEK, Gemeindeverband, Init7, netzallianz, Region Oberwallis

und Swico. Sowohl EEK, netzallianz als auch Swico fordern eine generelle Vereinfachung des Verfahrens, um den administrativen Aufwand bei der Umsetzung des Förderprogramms zu reduzieren beziehungsweise dieses effizienter zu gestalten. Init7 erachtet das vorgeschlagene Verfahren als kompliziert, ineffizient, zu bürokratisch und zu teuer. Die Mitte verlangt vom Bundesrat zu prüfen, ob das vorgeschlagene Verfahren nicht eine zu grosse administrative Belastung für Gemeinden mit begrenzten personellen, finanziellen und fachlichen Ressourcen darstellt. Ähnlich der Forderung des Gemeindeverbands fordert die Mitte, das Verfahren zu vereinfachen und den Aufwand für die Gemeinden gering zu halten beziehungsweise ihnen administrative Unterstützung zukommen zu lassen. Die Region Oberwallis erachtet die vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen Bund,

Kantonen und Gemeinden als unflexibel und realitätsfern. Im Sinne einer dynamischen Lösung sollten Fördermittel durch den Bund direkt an Gemeinden geleistet werden können, auch wenn sich ein Kanton nicht beteiligt.

Die Kantone AR, GL, GR, SG und TI sowie Gemeindeverband, Prioris, RKGK, SAB und 279

Privatpersonen/Weitere äussern sich ebenfalls kritisch gegenüber dem geplanten Verfahren und fordern zusätzlich eine zentralere Rolle des Bundes. Prioris erachtet die Gesuchprüfung durch die Kantone als ineffizient und nicht zielführend, da diese temporär und kostenintensiv Kompetenzen aufbauen müssten. Vorteilhafter wäre eine zentrale Beratungsstelle des BAKOM, welche Projekte beurteilt und begleitet. Die Kantone AR, SG, TI sowie Gemeindeverband, SAB und 279

Privatpersonen/Weitere fordern explizit, dass Fördergesuche von gesuchstellenden Gemeinden direkt beim BAKOM eingereicht und den Kantonen keine neuen operativen Aufgaben wie die Prüfung von Fördergesuchen, die Auszahlung von Fördermitteln und die Umsetzung der Projekte auferlegt werden. Da der Kanton TI sowie SAB und 279 Privatpersonen/Weitere eine kantonale

Kofinanzierung grundsätzlich ablehnen, besteht aus deren Sicht kein Grund, die Kantone in die Gesuchprüfung einzubeziehen. Sie betonen die verfahrensbeschleunigende Wirkung einer derartigen Anpassung. Der Kanton GR und die RKGK sprechen sich darüber hinaus für ein digitalisiertes und weitgehend automatisiertes Gesuchverfahren beim Bund aus, das ohne institutionelle

Zwischenschaltung der Kantone funktioniert. Der Kanton GL wiederum schlägt vor, die Prüfkompetenz vollständig beim Bund anzusiedeln und den Kantonen lediglich die Entscheidung über eine allfällige Mitfinanzierung zu überlassen.

Prioris verlangt überdies, dass bereits geplante Projekte prioritär behandelt werden sollten.