Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten
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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)
1 Einleitung
Die Schweizer Bevölkerung soll landesweit Zugang zu sehr schnellem Internet mit einer
Übertragungsrate von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) erhalten. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seiner Gigabitstrategie. Zu deren Umsetzung will er mit der vorliegenden
Vernehmlassungsvorlage ein Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandnetzausbaus schaffen und dem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenwirken. Bevölkerung und Wirtschaft sollen in der ganzen Schweiz von der Digitalisierung profitieren können. Regionen ohne zuverlässige und
leistungsfähige Breitbandinfrastruktur drohen sonst, von der Digitalisierung abgehängt und bei der Ansiedlung von Unternehmen und Wohnbevölkerung benachteiligt zu werden. Das Vorhaben wurde durch das Postulat 21.3461 «Hochbreitbandstrategie des Bundes» der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates angestossen.
Die Vernehmlassungsvorlage bezweckt die Förderung des landesweiten Ausbaus passiver
Fernmeldeinfrastrukturen, die feste Anschlüsse im Innern von Gebäuden mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde für den Download gewährleisten. Die Förderung soll im Rahmen eines auf sieben Jahre befristeten Programms erfolgen und öffentliche Mittel in der Höhe von bis zu 730 Millionen Franken umfassen, die zur Hälfte vom Bund und dem teilnehmenden Kanton (oder der Gemeinde) getragen werden. Die Fördergelder sollen an die Gemeinden ausgerichtet werden, wenn sie alle vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen an Projekte erfüllen. Eine Subventionierung soll nur dort gewährt werden, wo der Ausbau durch die Marktteilnehmer nicht eigenwirtschaftlich realisiert werden kann. Die Kosten des Ausbaus sollen grundsätzlich von den Netzbetreiberinnen getragen werden. Die Finanzhilfe beschränkt sich auf den erwarteten Fehlbetrag eines Ausbauprojektes. Ein Zugangsrecht für andere Anbieterinnen zu den geförderten Infrastrukturen soll den wirksamen Wettbewerb und die Angebotsvielfalt der Dienste für die Konsumentinnen und Konsumenten auch in den geförderten Gebieten gewährleisten. Die erforderlichen Bundesmittel von bis zu 375 Millionen Franken sollen durch eine befristete zweckgebundene Verwendung der jährlichen
Konzessionsgebühren für Mobilfunkkonzessionen, die durch die Eidgenössische
Kommunikationskommission mit Inkrafttreten ab 2029 erteilt werden, finanziert werden.
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Kreise waren eingeladen, vom 14. März 2025 bis zum 23. Juni 2025 zur Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Insgesamt gingen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens
359 Stellungnahmen ein. Die Teilnehmenden und das entsprechende Abkürzungsverzeichnis sind im Anhang aufgeführt. Die Stellungnahmen können auf der Publikationsplattform des Bundesrechts (https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/4/cons_1) eingesehen werden.