Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten

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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)

3 Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Artikel 1 Zweck

Absatz 1

Die weitgehend technologieneutrale Ausgestaltung beziehungsweise die Möglichkeit, auch

terrestrische Funkanlagen zu fördern, wird von den Kantonen BE, JU, NE, TG, UR und VS sowie von

asut, ComCom, economiesuisse, FDP, Glasfasernetz, SAB, Salt, SGB, sgv-usam, SPS, Sunrise,

SVP, Swico und Swisscom begrüsst. Hinsichtlich der Förderung von Funkanlagen sind der Kanton

UR sowie asut, FDP, Glasfasernetz, Salt, sgv-usam, SPS, SVP und Swisscom der Auffassung,

dass die Anforderungen für die Förderung nicht zu hoch sein sollten, da bei einem geteilten Medium wie dem Funk keine Bandbreiten garantiert werden können. Darüber hinaus wird die Anforderung von 1 Gbit/s im Mittel als zu hoch angesehen. Swisscom regt an, auf Verordnungs- und Vollzugsstufe sinnvolle Anforderungen und erfüllbare Qualitätsvorgaben zu definieren. UR spricht sich zudem für die Berücksichtigung von Satelliten aus.

Der Kanton GR sowie AefU, Dornach-Arlesheim, DigiGes, IG Mobilfunk St. Gallen, Init7, LUWE,

RKGK, Schlauri, 5Gfrei.ch und 289 Privatpersonen/Weitere sprechen sich für eine ausschliessliche Förderung von Glasfaseranschlussnetzen ohne Funkförderung aus. Zudem wird ein

Glasfaserabdeckungsziel von 99,9 % gefordert.

Die Kantone FR und GR sowie DANET, DigiGes, ftth fr, Init7, Junge Mitte GL/GR/SG/TI/UR, Piratenpartei, RKGK, Schlauri, SFN/SFC, Sumvitg und Suissedigital fordern als Ziel

symmetrischen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s (down- und upload). Swiss4net möchte 10 Gbit/s symmetrisch als Ziel festlegen. Die Piratenpartei findet, dass bei der Zieldefinition auch die Latenz berücksichtigt werden sollte. DigiGes, Init7, Schlauri und Swiss4net möchten Artikel 1 zudem mit Punkt-zu-Punkt-FTTH ergänzen. Sumvitg möchte als Ziel, dass 90 % der Kupferleitungen innerhalb jedes Gemeindegebiets durch Glasfaser ersetzt werden. Dornach-Arlesheim möchte ein konkretes zeitliches Ausbauziel für einen flächendeckenden Glasfasernetzausbau festgeschrieben sehen. Der Gemeindeverband fordert als Zielsetzung eine möglichst lückenlose Versorgung ohne Bandbreitenziel, damit Gesetz und Förderung auch für künftige Technologien und Bandbreiten gelten können.

Absatz 2

Swisscom empfiehlt in Absatz 2 zu präzisieren, dass mit passiver Infrastruktur auch Glasfaserkabel gemeint sind.

Artikel 2 Grundsätze

Absatz 1

Der Kanton UR sowie asut, economiesuisse, FDP, Glasfasernetz, SGB, sgv-usam, SPS, Swico,

Swisscom und WEKO unterstützen ausdrücklich den Grundsatz, dass eine Förderung nur bei nicht eigenwirtschaftlich realisierbarem Ausbau stattfinden kann.

Absatz 2

Die Kantone JU und UR sowie asut, ComCom, die Mitte, economiesuisse, FDP, Glasfasernetz,

Prioris, SAB, Salt, sgv-usam, Swico und Swisscom begrüssen die Rollenverteilung, insbesondere die Gemeinden als Gesuchstellerin und Empfängerin von Fördermitteln, oder allgemein den Bottomup-Ansatz und die Projektorientierung des Programms. Prioris beurteilt die Zuständigkeitsverteilung