Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten
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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)
Buchstabe k Die Kantone GL, GR und JU sowie Init7, LUWE, SAB, Schlauri, Suissedigital, Swiss4net,
5Gfrei.ch und 279 Privatpersonen/Weitere begrüssen die Mitbenutzung, fordern jedoch eine Ausweitung des Mitbenutzungsrechts auf weitere Betreiber von Infrastrukturen, im Förderkontext oder auch ausserhalb von geförderten Projekten. Swiss4net lehnt eine Entschädigung ab, alle anderen befürworten eine Mitbenutzung zum Selbstkostenpreis oder gegen angemessenes Entgelt.
Demgegenüber fordert economiesuisse eine Beschränkung der Mitbenutzung auf die Infrastruktur der gesuchstellenden Gemeinde.
Die ComCom unterstützt die vorgesehene Mitbenutzungsregelung und bietet sich als
Schlichtungsorgan in diesem Bereich an.
Absatz 2
Die ComCom erachtet es als wichtig, dass der Bundesrat wie vorgesehen klare Vorgaben zum Erkundungsverfahren und zu den Ausschreibungen in den Gemeinden macht.
Absatz 3
Die ComCom unterstützt die vorgesehene Ausnahme vom Quersubventionierungsverbot gemäss Stromversorgungsgesetz.
ElCom und WEKO lehnen die Ausnahme vom Quersubventionierungsverbot gemäss
Stromversorgungsgesetz ab. Sie sehen darin keinen Effizienzgewinn, sondern eine Schwächung des Verursacherprinzips. Zudem befürchten sie Wettbewerbsverzerrungen und geringere Transparenz. Die ElCom fordert zudem Präzisierungen in den Erläuterungen zur zwingend vorzusehenden
Entschädigung. In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Kosten im
Stromnetz abgegolten werden.
Artikel 9 Mitteilungspflichten von Anbieterinnen und Eigentümerinnen von Infrastrukturen
Absatz 1 Asut, FDP, Glasfasernetz, SAB, sgv-usam, SPS, Swico, Swisscom und syndicom erachten den
Zeithorizont von drei Jahren für die Angabe der geplanten Netzbauten im Rahmen der
Markterkundung als zu kurz. Die Markterkundung sollte den geplanten Ausbau bis zum Ende des Programms berücksichtigen. Asut und Swisscom regen zudem eine Flexibilisierung des
anzugebenden Zeithorizonts an.
Für den Kanton FR sowie DANET, economiesuisse, ftth fr, SFN/SFC und Suissedigital ist die
Angabe von geplanten Netzausbauten für drei Jahre nicht praktikabel bzw. wird der Planungshorizont als zu lang beurteilt.
Für Suissedigital und Sunrise darf aus den Angaben zu den geplanten Ausbauten keine
Verpflichtung zur Realisierung des geplanten Ausbaus abgeleitet werden.
Economiesuisse und Swiss4net fordern, dass Ausbaupläne nicht veröffentlicht werden.
Der Kanton GR sowie EKK und RKGK möchten, dass die Angaben zu den geplanten Ausbauten im Breitbandatlas veröffentlicht werden.