Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/4: Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) · 20 Seiten

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Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG)

Artikel 5 Zusammensetzung des Förderbeitrages

Absatz 1 Die Kantone AG, BL, JU, SZ, UR und VD sowie asut, economiesuisse, Prioris, Salt, SGB, Sunrise

und Swisscom unterstützen explizit eine finanzielle Beteiligung der Kantone (sowie allenfalls der Gemeinden). Für die Kantone AG und JU sowie für asut stellt dies sicher, dass kein Ausbau

vorgenommen wird, wo kein Bedarf besteht. Für den Kanton SZ entspricht die finanzielle Beteiligung der Gemeinden den föderalistischen Prinzipien und ermöglicht eine bedarfsgerechte Umsetzung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Für Salt entsteht ein klarer Standortvorteil im betroffenen Kanton, weshalb die Kantone wie vorgesehen die Hälfte der Subventionen übernehmen sollen. Laut Swisscom wäre es nicht sachgerecht, allein aus der Bundeszuständigkeit im Fernmeldewesen abzuleiten, dass der Bund das Förderprogramm vollständig allein finanzieren muss. Der Kanton UR befürwortet die Mitverantwortung der Kantone, warnt jedoch davor, finanzschwache Regionen durch starre Mitfinanzierungsregeln vom Programm auszuschliessen, und fordert angepasste Modelle für strukturschwache Gebiete. Prioris sieht Umsetzungsrisiken unter anderen durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen der Kantone – insbesondere für finanzschwache, topographisch

herausfordernde Regionen mit hohen Mehrkosten.

Der Kanton OW wirft die Frage auf, ob die Bundesbeteiligung angesichts der Zuständigkeit des Bundes für das Fernmeldewesen nicht deutlich höher ausfallen sollte. Schlauri fordert einen höheren Anteil des Bundes an der Finanzierung der Breitbandförderung. LUWE, 5Gfrei.ch und 4

Privatpersonen schlagen einen Bundesanteil von 80 % beziehungsweise zwei Dritteln vor, wobei der Kantonsanteil von allen Kantonen mit einem interkantonalen Ausgleich getragen werden soll.

Die Kantone AI, AR, GR, LU, SG, TI und VS sowie DigiGes, Gemeindeverband, Init7, RKGK, SAB,

SPS, syndicom und 279 Privatpersonen/Weitere lehnen eine finanzielle Beteiligung der Kantone (und allenfalls der Gemeinden) ab. Die Kantone TI und VS sowie DigiGes, Gemeindeverband, Init7, SAB, SPS, Suissedigital und 279 Privatpersonen/Weitere sind, unter anderem mit Verweis auf die Bundesverfassung der Meinung, dass das Fernmeldewesen und somit die Finanzierung des

Breitbandausbaus ausschliesslich Bundesaufgabe ist. Gemäss dem Kanton TI sowie

Gemeindeverband, SAB, SPS und 279 Privatpersonen/Weitere gefährdet die geplante Ko-

Finanzierung durch (finanzschwache) Kantone und Gemeinden das Erreichen der Ziele. Der Kanton AR und syndicom fügen an, dass die Mitfinanzierungspflicht strukturschwache Regionen zusätzlich belastet und den Stadt-Land-Graben zu vergrössern droht, weshalb es Vorkehrungen für eine faire Lastenverteilung braucht. Die Kantone AI und LU merken an, dass es im Gegensatz zum Bund für die Kantone keine Möglichkeit gibt, den kantonalen Anteil aus Abgaben zu finanzieren. Der Kanton SG findet, dass die Erschliessung von Gebäuden mit Energie- und Kommunikationsinfrastruktur Sache der Gemeinde und nicht des Kantons ist. Laut DigiGes und Init7 erhält der Bund seit über 25 Jahren hohe Dividenden von Swisscom, weshalb er die Breitbandförderung vollständig selbst finanzieren sollte.

Sofern eine vollständige Finanzierung durch den Bund politisch nicht umsetzbar sein sollte, schlagen die Kantone AR und SG vor, dass der Bund ein einheitliches Rahmengesetz erlässt, welches auch eine ausschliessliche Finanzierung durch die Gemeinden erlaubt.

Absatz 2

Der Kanton VS begrüsst die Möglichkeit, dass die kantonale Beteiligung auf die betroffenen

Gemeinden übertragen werden kann. Laut economiesuisse würden eine zwingende Beteiligung der Gemeinden und auch der Liegenschaftseigentümer die richtigen Anreize für einen

nachfragegerechten Ausbau schaffen und einer Überversorgung vorbeugen.

Für 279 Privatpersonen/Weitere soll der Förderbeitrag grundsätzlich durch den Bund geleistet werden; Beiträge der Kantone, der Gemeinden und allfällige freiwillige Beiträge von Privaten könnten angerechnet werden.