Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten
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5 Auswirkungen
Der neue Artikel 57 Absatz 3 BV schafft die Voraussetzungen für eine effizientere Polizeizusammenarbeit und damit die Stärkung der Sicherheit, eines der zentralen Staatsziele der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 2 Abs. 1 BV). Die
Verfassungsbestimmung ist aber nicht direkt anwendbar; sie ermächtigt die
Bundesversammlung, die nötige Gesetzgebung zur Umsetzung zu erlassen. Diese soll mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Polizeilichen
Informationssysteme des Bundes (BPI) erfolgen.
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Im Zusammenhang mit der polizeilichen Abfrageplattform und dem «Guichet unique», welcher bei fedpol geschaffen werden soll, wäre mit einem zusätzlichen Aufwand bei der Bearbeitung auszugehen, welcher nicht mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden kann.
fedpol beantwortet bereits heute jährlich rund fünf- bis siebentausend Auskunftsgesuche nur für die eigens betriebenen Systeme, wofür rund zwei Vollzeitstellen benötigt werden. Weiterer Aufwand entsteht durch Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit den Auskunftsgesuchen. Der Betrieb der neuen zentralen Anlaufstelle («Guichetunique») würde zu einem massiven Anstieg der Auskunftsgesuche bei fedpol führen. Obschon Auskunftsgesuche bei den Kantonen und Gemeinden möglich bleiben, ist zu erwarten, dass sich Gesuchstellende mehrheitlich an die neu geschaffene zentrale Auskunftsstelle bei fedpol wenden werden. Dadurch können sie mit einer einzigen Anfrage Auskunft über sämtliche polizeilichen Informationssysteme verlangen, ob sie verzeichnet sind. So müssen sie nicht einzelne Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden separat kontaktieren. Gerade diese Möglichkeit wird voraussichtlich die Attraktivität der zentralen Auskunftsstelle erhöhen, was zu einem weiteren Anstieg der Auskunftsgesuche führen dürfte. Schliesslich verursacht die Triage und Prüfung der Gesuche, ihre Weiterleitung an die zuständigen Stellen, die Entgegennahme und Verarbeitung der Rückmeldungen und die Antwort an die Gesuchstellenden ebenfalls einen grossen Aufwand.
Einer vorsichtigen Schätzung nach erforderte diese Lösung zehn zusätzliche Stellen bei fedpol, was zu einem Personalaufwand von schätzungsweise 1,5 Millionen Franken führen würde. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sollten aber helfen ein klareres Bild über die Anzahl Gesuche zu erhalten und die erforderlichen Ressourcen können dann präziser quantifiziert werden. Eine Einsparung bei den Kantonen wäre demgegenüber nicht möglich, denn sie müssen fedpol die angeforderten Daten zur Verfügung stellen und weiterhin in der Lage sein, direkt Auskunftsgesuche zu beantworten. Es bedürfte einer partiellen Parallelstruktur bei Bund und Kantonen, um das Anliegen umzusetzen.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Finanziell sind die Kantone von der technischen Umsetzung der polizeilichen Abfrageplattform betroffen. Deren Anbindung wird Kostenfolgen nach sich ziehen. Aktuell