Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich vom 20. Juni 2003

Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c Ziffer 2bis

Der BSD ist mit dem Ergreifen von Massnahmen zum Schutz von Bundesbehörden, völkerrechtlich geschützten Personen, ständigen diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und internationalen Organisationen beauftragt. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe, wäre es dienlich, wenn der BSD auch das Zentrale Migrationsinformationssystem ZEMIS für die Identifikation allfälliger Störer nutzen könnte. Entsprechend soll vorliegend dem BSD darauf ein Online-Zugriff gewährt werden. Im ZEMIS sind alle in der Schweiz lebenden oder sich aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen registriert. Wenn sich im Rahmen einer Personenkontrolle eine Person nicht ausweisen kann, aber einen Namen angibt, kann dies zur Identifikation der Person bzw. der Verifizierung der Angaben genutzt werden.

Art. 9 Abs. 1 Buchstabe c Ziffer 2ter

Die Sicherheitsbeauftragten Luftverkehr (SIBEL), die von fedpol ausgebildet werden, nehmen im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr Sicherheitsaufgaben wahr (Art. 21a Luftfahrtgesetz). Sie können zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen, welche die Sicherheit an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge gefährden können, eingesetzt werden. Auch für diese Zwecke sollen die SIBEL das ZEMIS zur Identifikation potenzieller Störer abfragen dürfen. Im ZEMIS sind alle in der Schweiz lebenden oder sich aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen registriert. Wenn sich im Rahmen einer Personenkontrolle eine Person nicht ausweisen kann, aber einen Namen angibt, kann dies zur Identifikation der Person bzw. der Verifizierung der Angaben genutzt werden.

Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937

Art. 354 Abs. 2 Bst. i und 3

Artikel 354 des Strafgesetzbuches bildet die Rechtsgrundlage für das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem AFIS. In diesem werden biometrische erkennungsdienstliche Daten, insb. Fingerabdrücke erfasst. Die Fingerabdrücke werden im Rahmen der Strafverfolgung wie auch anderen gesetzlichen Aufgaben von Behörden des Bundes, der Kantone und des Auslandes erhoben. Das AFIS dient der Identifizierung von gesuchten und unbekannten Personen. Neu soll auch die Transportpolizei die Möglichkeit erhalten, Fingerabdrücke mit AFIS abzugleichen. Diese sorgt gestützt auf das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr für die Sicherheit (BGST; SR 745.2) in Zügen und Bahnhöfen. Täglich reisen über 1,3 Mio. Personen mit dem Zug. Die Transportpolizei führt jährlich über 38'000 Personenkontrollen zwecks Identitätsabklärung (vgl. Art. 3 und 4 BGST) durch; Tendenz steigend. Diese Identitätsabklärungen erfolgen aus verschiedenen Gründen, sei es zur Prüfung, ob nach einer verdächtigen Person gefahndet wird oder wenn Zweifel an der Identität einer reisenden Person bestehen bzw. diese sich nicht ausweisen