Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 48 Seiten

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für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches zu schaffen. Zur Begründung führte die Kommission zusammengefasst aus, die in Erfüllung der Motion 18.3592 Eichenberger erfolgenden technischen Arbeiten für die POLAP seien bereits weit fortgeschritten. Für die Abfrage der Daten in den bundeseigenen Systemen verfüge der Bund bereits über die notwendigen Rechtsgrundlagen. Er könne diese Daten über die POLAP auch international (der EU) und vertikal (den Kantonen) bekanntgeben.

Hingegen verfügten die Kantone nicht durchgehend über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um ihre polizeilichen Daten über die POLAP vertikal (dem Bund, welcher sie allenfalls an die EU bekanntgäbe) oder horizontal (anderen Kantonen) bekanntzugeben. Dem Bund fehle die Kompetenz, die Abfrage von kriminalpolizeilichen Daten, die gestützt auf kantonale Polizeigesetze bearbeitet würden, sowie von sicherheitspolizeilichen Daten, die gestützt auf kantonale Polizeigesetze bearbeitet würden, zu regeln. Es bestehe heute keine Verfassungsgrundlage, welche es dem Bund erlauben würde, die Motion Eichenberger-Walther vollständig auf dem Weg der Bundesgesetzgebung umzusetzen.

Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt und die Bundesversammlung hat sie am 12. Juni 2024 an den Bundesrat überwiesen.

1.1.5 Anpassungsbedarf des BPI

Das BPI3 ist am 5. Dezember 2008 in Kraft getreten. Es regelt die einzelnen polizeilichen Informationssysteme des Bundes als voneinander unabhängig betriebene Datensilos. Es entspricht in seiner Systematik den damaligen Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten.

Die Schweizer IT-Landschaft hat sich im Bereich der Polizei- und Migrationsfachanwendungen seit dem Inkrafttreten des BPI sehr heterogen entwickelt. Beim Bund wie auch in den Kantonen bestehen heute verschiedene und nur bedingt miteinander verbundene IT-Landschaften. Dies hat unterschiedliche Gründe und Ursachen. Einerseits hat sich die IT-Landschaft mit den Bedürfnissen und Anforderungen der Benutzenden, der unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen und den Rechtsgrundlagen weiterentwickelt. Andererseits sind bestehende Systeme schon seit längerer Zeit in Betrieb. Für deren Ablösung und Ersetzung durch neue Systeme besteht wenig Auswahl, weil es sich um spezialisierte Fachanwendungen handelt, die meist nur beschränkt auf dem Markt verfügbar sind. Ebenfalls wird heute, wenn möglich, Standardsoftware eingekauft; demensprechend bringen die Anbieter ihre eigene IT mit, die auf die eigenen Anforderungen zugeschnitten ist. Höchstwahrscheinlich passen die bestehende und die neue IT-Systemlandschaft nicht zusammen.

Die heutigen Verbünde der IT-Systemlandschaft ermöglichen es zwar, die operative Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörden von Bund und Kantonen sicherzustellen. Sie verursachen aber einen erheblichen Mehraufwand: Beispielsweise lassen sich schweizweit vorhandene Informationen nicht aufeinander abstimmen; identische und

3 SR 361