Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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zu ergänzen. Economiesuisse, Swico und scienceindustries fordern, in Artikel 30c Absatz 3 zu integrie- ren, dass bei der Erstellung der Fahrpläne die «wirtschaftlich effizientesten Massnahmen» priorisiert würden. Der Kanton VS merkt an, dass die Vielzahl der Fahrpläne die Lesbarkeit der KlV und des er- läuternden Berichts erschwere, weshalb eine Übersicht über die unterschiedlichen Fahrpläne und de- ren jeweilige federführende Verwaltungseinheit gewünscht werde.
3.5 Artikel 30d: Fahrpläne für die zentrale Bundesverwaltung und die Armee: Inhalt
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avo- cat.e.s pour le Climat, Pro Alps und Pro Natura begrüssen generell den Inhalt der Fahrpläne. Die KVU, die Kantone AR und VD sowie swisscleantech begrüssen die enge Anlehnung an die Fahrpläne der Unternehmen. WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klima- schutz Schweiz, GPclimat, Avocat.e.s pour le Climat und Pro Alps merken an, dass die Fahrpläne nicht als «Hauptinstrument» bezeichnet werden sollten, da dies davon ablenke, dass für die Zielerreichung «lediglich die Umsetzung von emissionsmindernden Massnahmen zählt».
3.5.1 Massnahmen
Aeesuisse erachtet es als wichtig, in Artikel 30d Absatz 2 im Rahmen der Anforderungen an die Fahr- pläne explizit zu erwähnen, dass die beinhalteten Massnahmen (Buchstabe d) und der darauf basie- rende Absenkpfad (Buchstabe e) «auf die Zielerreichung» ausgerichtet sein müssten. Economiesuisse und Swico beantragen, in Absatz 2 Buchstabe c zu ergänzen, dass die Fahrpläne explizit «wirtschaft- lich verhältnismässige» Lösungen zur THG-Verminderung bzw. Anwendung von NET in den Fahrplä- nen enthalten. Economiesuisse, Swico und scienceindustries weisen darauf hin, dass Massnahmen nach Effizienz, basierend auf dem CO2-Reduktionspotenzial pro investiertem Franken, sowie technolo- gischer Zweckmässigkeit und Technologieoffenheit priorisiert werden sollten. SPIN beantragt, Techno- logieoffenheit sei sowohl in der Analyse der Lösungen (Absatz 2 Buchstabe c) als auch in der Auswahl der Massnahmen (Absatz 2 Buchstabe d) zu verankern, um den Ausschluss innovativer Ansätze zu verhindern. Zudem solle in Artikel 30d ergänzt werden, dass der Einsatz molekularer Energieträger für schwer oder nicht rechtzeitig elektrifizierbare Anwendungen bei der Erarbeitung der Fahrpläne geprüft werden solle.
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Natura, die Gewerkschaft Unia, SVU, die Bildungskoalition NGO, die GRÜNE Schweiz und die Stadt Biel beurteilen die Inhalte der Fahrpläne als zu generisch und un- spezifisch und beantragen, dass in der KlV bereits konkrete Mindestmassnahmen festgelegt würden. Sie schlagen vor, nach Artikel 30d sei ein neuer Artikel «Fahrplanübergreifende Massnahmen» zu er- gänzen: «Abs 1. Investitionen in Anlagen, Geräte und Fahrzeuge, welche im Betrieb Treibhausgase- missionen ausstossen sind grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen werden fallbezogen vom Bun- desrat behandelt; Abs 2. Die öffentliche Beschaffung wird mit einer Plattform für Netto-Null-kompatible Produkte und Dienstleistungen zum Aufbau von Leitmärkten ergänzt; Abs. 3. Die Plattform Netto-Null-Beschaffung gemäss Absatz 2 kann auch von Kantonen, Gemeinden und Unternehmen genutzt wer- den». Damit sollten die grössten Hebel in der Beschaffung ausgenutzt werden.
Metal.suisse, Baustoff Kreislauf Schweiz, Bauenschweiz, Gebäudehülle Schweiz und suissetec weisen ebenfalls darauf hin, dass der Hebel einer konsequenten Umsetzung der Vorbildfunktion bei der öffent- lichen Beschaffung liege, womit Nachfrage generiert und Leitmärkte geschaffen würden. Deshalb wird beantragt, für öffentliche Ausschreibungen seien klare, verbindliche Kriterien oder Mindeststandards in Bezug auf die Materialwahl bei Bauprojekten zu definieren; wie z.B. der Einsatz zirkulärer Baustoffe, Wiederverwendbarkeit sowie Lebenszyklusanalysen als Zuschlagskriterien. Es solle verankert werden, dass dabei nicht nur auf die THG-Reduktion, sondern auch auf die Kreislaufwirtschaft geachtet werden müsse, indem die Ziele des KlG mit jenen des Umweltschutzgesetzes abgestimmt werden sollen. Der SIA beantragt eine Ergänzung von Buchstabe c, sodass die Analyse der Lösungen auch aufzeige, «wo welche Synergien oder Zielkonflikte im Sinn der Nachhaltigkeit durch diese Lösungen entstehen».