Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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GRÜNE Schweiz bedauern, dass die Verordnung zu Artikel 10 KlG erst ein Jahr nach den übrigen Arti- keln in die Vernehmlassung gegeben wurde, und weisen darauf hin, dass dies die Planungssicherheit für Unternehmen schwäche, während wertvolle Zeit für die Zielerreichung verloren gehe.
Die SMRI weist auf Nachbesserungsbedarf bei der Partizipation der Öffentlichkeit, der Transparenz und dem Informationszugang, dem Massstab der «best available science» sowie der Berücksichtigung von Bedürfnissen besonders vulnerabler Gruppen hin und fordert Mindestanforderungen in der KlV, «um demokratische Kontrolle und effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen». SBVg, die Post, ZKB,
Swisscanto AG, economiesuisse, Swico, Swissmem, recoal AG und GRegio Energie AG regen an,
dass die Anpassung der KlV mit der Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klima- belange sowie dem CO2-Gesetz nach 2030 abzustimmen sei, um widerspruchsfreie Rechtssicherheit zu schaffen.
4.1 Vorbildfunktion der Kantone
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmenden weisen darauf hin, dass nur in Artikel 30f konkret Be- zug auf die Kantone genommen werde, obwohl diese gemäss Artikel 10 KlG ebenfalls eine Vorbild- funktion übernehmen müssten. Der Kanton GL beantragt, in der KlV sei die Bedeutung der Begrifflich- keit «anstreben» von Artikel 10 Absatz 4 KlG zu konkretisieren, und beantragt zu klären, zu welchen Zielen die Kantone verpflichtet seien. Die KVU, die Kantone GR, BS, AG, SH, OW, GE, JU, VD, UR, VS, TI sowie die Stadt Zürich beantragen, dass in der KlV erörtert werden solle, was die Aufforderung zur Wahrnehmung der kantonalen Verantwortung konkret beinhalte. Eine Konkretisierung sei unter an- derem nötig, um «auf kantonaler Ebene die notwendige Steuerungsfähigkeit zu schaffen» und Res- sourcen effizient einzusetzen. Der Kanton GL weist darauf hin, dass «die bundesrechtlichen Vorgaben so ausgestaltet werden [sollen], dass ein wirksamer Vollzug auch mit beschränkten Personalressour- cen möglich ist».
Die KVU und die Kantone FR, BS, AI, SH, OW, VS, TI und SG weisen darauf hin, dass im erläuternden Bericht bereits konkrete Anforderungen an die Kantone formuliert seien, welche in der KlV jedoch nicht enthalten seien: «Das Netto-Null-Ziel umfasst die direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2), welche vollständig auszuweisen, zu reduzieren und mit NET auszugleichen sind. Sie [die Kantone]
werden aber auch angehalten, Scope-3-Emissionen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Das heisst, die Scope-3-Emissionen sind vollständig auszuweisen, wo möglich zu reduzieren und, wenn fi- nanziell tragbar, mit NET auszugleichen» (vgl. erläuternder Bericht, S. 4). Der Kanton VD begrüsst hin- gegen die bestehende Flexibilität für die Kantone. CDR Swiss weist darauf hin, dass die Formulierung «wenn finanziell tragbar» auslegungsbedürftig sei und empfiehlt zu präzisieren, «wann ein Ausgleich von Scope-3-Emissionen mit NET finanziell tragbar» sei.
4.1.1 Netto-Null-Ziel
Die KVU und die Kantone FR, BS, AI, SH, OW, VS, TI und SG schlagen vor, Artikel 30a Absatz 4 sei so anzupassen, dass für das Netto-Null-Ziel bis 2040 die vor- und nachgelagerten Emissionen «ent- sprechend dem Stand der Technik» anstatt «so weit wie möglich» berücksichtigt werden sollten. Der Kanton SO begrüsst hingegen die aktuelle Formulierung, da die «Rahmenbedingungen zur Reduktion der Scope-3-Emissionen» im Kanton SO fehlen, und der Kanton GL lehnt «jegliche zeitliche oder quali- tative Verschärfung der Zielsetzung» ab. Economiesuisse und Swico beantragen eine Formulierungs- änderung, sodass vor- und nachgelagerte Emissionen «so weit wie technisch möglich und wirtschaft lich tragbar» zu berücksichtigen seien. Die Stadt Zürich erachtet das Ziel, Netto-Null bis 2040 «anzu- streben», als nicht strikt genug für direkte Emissionen und fordert daher eine verbindliche Vorgabe; zu- dem sollen die vor- und nachgelagerten Emissionen «konsequent» berücksichtigt werden. Der Kanton JU weist darauf hin, dass die erforderlichen Investitionen erheblich sein könnten, weshalb er wünscht, der Bund solle gegenüber den Kantonen bzgl. der Frist 2040 «Pragmatismus» zeigen.