Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Fédération romande des consommateurs haben expli- zit auf eine Stellungnahme verzichtet. Eine vollständige Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden sowie ein Abkürzungsverzeichnis befinden sich im Anhang.
Mehrere Kantone verweisen auf die Stellungnahme der KVU, jedoch in unterschiedlichem Ausmass. Die Kantone Graubünden (GR), Obwalden (OW), Schaffhausen (SH) und Tessin (TI) unterstützen die ge- samte Stellungnahme der KVU, wobei der Kanton GR zusätzliche Ergänzungen macht. Die Kantone Bern (BE), Schwyz (SZ), Zug (ZG) und Uri (UR) reichten nur einen Teil der Anträge der KVU ein, ohne eigene Anträge zu stellen. Die Kantone Aargau (AG), Appenzell Innerrhoden (AI), Appenzell Ausserrho- den (AR), Basel-Landschaft (BL), Basel-Stadt (BS), Genf (GE), Glarus (GL), Jura (JU), Neuenburg (NE), St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Waadt (VD), Wallis (VS) und Zürich (ZH) reichten einen Teil der Anträge der KVU sowie zusätzliche eigene Anträge ein. Die Anträge der Kantone Freiburg (FR), Luzern (LU), Nidwalden (NW) und Solothurn (SO) decken sich nicht mit den Anträgen der KVU.
Neun Organisationen mit Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit reichten die Musterstellungnahme der Umweltallianz unverändert ein11. Weitere sieben Organisationen reichten nur einen Teil der Anträge der Musterstellungnahme ein, wovon einige zusätzliche Anträge stellen12. Die ZKB unterstützt in ihrer Stellungnahme namentlich die Stellungnahmen der SBVg, der Swisscanto AG und des VSKB, während die Swisscanto AG wiederum die Stellungnahme der ZKB unterstützt. Swico verweist auf die gesamte Stellungnahme von economiesuisse, wovon scienceindustries einen Teil einreichte, ohne eigene An- träge zu stellen. Ausserdem verweisen EIT.swiss und suissetec auf die Stellungnahme von Bauen- schweiz.
2 Allgemeine Beurteilung
Dieses Kapitel schafft einen Überblick über die Vernehmlassungsantworten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die allgemeine Beurteilung der Vorlage durch die Teilnehmenden auf, welche nebst ihrer Beurtei- lung auch Änderungsanträge stellen. Einige Teilnehmende äusserten keine explizite oder abschlies- sende Beurteilung der Vorlage nebst ihren Änderungsanträgen. Der Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik (Electrosuisse) begrüsst die Vorlage kommentarlos und ohne Änderungsanträge, weshalb er in der Tabelle nicht aufgeführt ist.
Aeesuisse, Bauenschweiz, Centre Patronal, Gebäudehülle Schweiz, EIT.swiss, EKK, Pro Alps, suisse- tec, die Kantone BS, FR, GE, LU, NW, SO und VD sowie die KVU unterstützen die Konkretisierung der Vorbildfunktion resp. die festgelegten Zielvorgaben. WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solar- spar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Pro Natura, Bildungskoalition NGO und Baustoff Kreislauf Schweiz begrüssen, dass mit der Verordnung die Bedeutung und die Hebelwirkung der Vorbildfunktion von Bund und Kantonen anerkannt werde.
11 Unveränderte Musterstellungnahme: Avocat.e.s pour le Climat, BirdLife Schweiz, SES, Solarspar, PUSCH, GPclimat, Verein Klimaschutz Schweiz, VCS, WWF; Link zur Musterstellungnahme: 2026-03-19-UWA-Musterstellungnahme-Anpassung-der-Klimaschutz-Verordnung-1.pdf
12 Teil der Anträge und teilweise zusätzliche eigene Anträge: Alliance Sud, Noé21, Bildungskoalition NGO, Gewerkschaft Unia, Pro Alps, Pro Natura, SVU