Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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3.2 Artikel 30a: Erreichung des Netto-Null-Ziels
Die KVU sowie die Kantone BS und VD begrüssen die Definition der geografischen und organisatori- schen Systemgrenzen. Die KVU und die Kantone GR, BS, AG, AI, SH, OW, GE, JU, NE, BL, VS, TI und SG fordern eine analoge Präzisierung der operativen Systemgrenzen, deren Definition in der KlV sich aktuell erst auf die Scopes gemäss Greenhouse Gas Protocol begrenze. Die Stadt Zürich schlägt vor, in Artikel 30a explizit zu klären, wer die Verantwortung für die Gesamtzielerreichung trage. Die Pri- vatpersonen beantragen, dass die Einhaltung des THG-Budgets der Schweiz gemäss dem Pariser Kli- maabkommen als oberste Zielsetzung festgelegt werde und sich die Netto-Null-Ziele daran orientier- ten; entsprechend sei das THG-Budget in allen darauffolgenden Artikeln zu ergänzen.
3.2.1 Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen (Art. 30a Abs. 1-2)
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avo- cat.e.s pour le Climat, Pro Alps und Pro Natura begrüssen die schrittweise Berücksichtigung der direk- ten, indirekten sowie der vor- und nachgelagerten Emissionen. Die Gewerkschaft Unia und Pro Alps kritisieren, dass die vor- und nachgelagerten Emissionen in der KlV nicht unmittelbar, sondern nur «schrittweise» bzw. «so weit wie möglich» berücksichtigt würden. Die SMRI und Pro Alps fordern, dass die vor- und nachgelagerten Emissionen «so schnell wie möglich reduziert» sowie konkrete zeitliche Vorgaben und verbindliche Mindestanforderungen festgelegt werden sollten. CDR Swiss weist darauf hin, dass die Formulierung «so weit wie möglich» auslegebedürftig sei, wobei unklar bleibe, «ob damit technische, organisatorische, finanzielle, sicherheitsrelevante oder datenbezogene Einschränkungen gemeint» seien.
Die KVU und die Kantone GR, BS, AI, SH, OW, JU, VS, TI, SG und NW merken an, dass die Formulie- rung von Absatz 1 bzgl. der «schrittweisen» Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen im Widerspruch zum Wortlaut und Sinn von Artikel 10 Absatz 2 KlG stehen würde, wonach «neben den direkten und indirekten Emissionen auch die Emissionen berücksichtigt [werden], die vor- und nachge- lagert durch Dritte verursacht werden». Sie schlagen vor, die Formulierung zu ändern: «Sowohl die di- rekten und indirekten Emissionen als auch die vor- und nachgelagerten Emissionen sind zu berück- sichtigen. Für die Zielerreichung soll schrittweise vorgegangen werden.». CDR Swiss beantragt eine Präzisierung der «schrittweisen» Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen durch eine Ergänzung von Absatz 1 um «auf der Grundlage eines zeitlich gestaffelten Vorgehens schrittweise zu berücksichtigen, wobei bis spätestens 2030 eine vollständige Erfassung der wesentlichen vor- und nachgelagerten Emissionen anzustreben ist.» Economiesuisse, Swico und scienceindustries fordern eine Umformulierung von «schrittweise» zu «so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar».
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Pro Natura und die Gewerkschaft Unia fordern eine Ände- rung von Absatz 2, wonach die vor- und nachgelagerten Emissionen der zentralen Bundesverwaltung für ihre Standorte im Ausland, die Armee, die Gruppe Verteidigung und das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) analog zu Absatz 1 ebenfalls «schrittweise» berücksichtigt würden. Die KVU, die Kan- tone GR, BS, AI, SH, AR, OW, BL, VD, VS, TI und SG und aeesuisse fordern eine Präzisierung von Absatz 2, sodass die vor- und nachgelagerten Emissionen «entsprechend dem Stand der Technik»
bzw. «so weit wie technisch möglich» zu berücksichtigen seien. Economiesuisse, Swico und sciencein- dustries fordern eine Ergänzung um «so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar».
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Pro Natura, die Gewerkschaft Unia, der SIA sowie
swisscleantech fordern eine Änderung von Absatz 4, dass die vor- und nachgelagerten Emissionen der zentralen Verwaltungen der Kantone, die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung und die verselbständigten Einheiten des Bundes analog zu Absatz 1 ebenfalls «schrittweise» berück- sichtigt würden. Der SIA weist darauf hin, dass das Netto-Null-Ziel gemäss Artikel 10 Absatz 4 KlG oh- nehin nur «angestrebt» werden müsse, weshalb die Anforderungen in der KlV nicht zusätzlich abge- schwächt werden sollten. Noé21 beantragt eine Ergänzung von Absatz 4, wonach die Emissionen von