Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Gegenstand und Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Mit der Anpassung der Klimaschutz-Verordnung (KlV) soll die im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG; SR 814.310) verankerte Vorbildfunktion von Bund und Kantonen in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen und auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels konkretisiert werden. Gemäss Artikel
10 KlG wird die zentrale Bundesverwaltung verpflichtet, das Netto-Null-Ziel bereits bis zum Jahr 2040 zu erreichen, wobei neben direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) auch vor- und nachgelagerte Emissionen zu berücksichtigen sind. Die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen und die bundesnahen Betriebe streben an, das Netto-Null-Ziel nach Artikel 3 Absatz 1 KlG bis zum Jahr 2040 zu erreichen oder zu übertreffen. Die Vorlage1 definiert die Systemgrenzen in Bezug auf die Erreichung des Netto-Null-Ziels und die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Bilanzierung der THG- Emissionen, die Erarbeitung von Fahrplänen, die Berichterstattung sowie die Bereitstellung von Grundlagen und Umsetzungshilfen.
Am 29. Oktober 2025 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung der KlV zu eröffnen. Der Bundesrat verabschiedete den erläuternden Bericht und den Verordnungsentwurf und lud die interessierten Kreise ein, bis zum 19. März 2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Der vorliegende Ergebnisbericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben2. Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen, welche auf der Publikationsplattform des Bundes3 abrufbar sind.
1.2 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Es sind insgesamt 80 Stellungnahmen eingegangen. Geäussert haben sich
26 Kantone und die Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU)4, 2 in der Bundesversammlung vertretene politischen Parteien5, 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete6 sowie die Städte Biel und Zürich7, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft8, 16 weitere Vernehmlassungsadressaten9 und 29 weitere Interessierte10.
1Mit «Vorlage» sind in diesem Bericht die Dokumente gemeint, welche in die Vernehmlassung gegeben wurden; namentlich die KlV und der erläu-
ternde Bericht.
2Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlas-
sungsverfahren (SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.
3https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/89/cons_1
4Die Stellungnahme der KVU wird auf Ebene der Kantone behandelt, da die KVU ein ständiges Koordinations- und Verbindungsgremium der für
den Umwelt- und Gewässerschutz zuständigen kantonalen Amtsvorsteher bzw. Amtsvorsteherinnen ist.
5GRÜNE Schweiz, Grünliberale Partei Schweiz (GLP)
6Schweizerischer Städteverband (SSV)
7Die Stellungnahmen der Städte Biel und Zürich werden auf Ebene des SSV behandelt.
8Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
9Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Aeesuisse), Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft (Bauen-
schweiz), BirdLife Schweiz, Electrosuisse, Schweizerischer Bund für Naturschutz (Pro Natura), Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH), scienceindustries, Schweizerische Energie-Stiftung (SES), Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Skyguide,
Schweizerischer Verband der Umweltfachleute (SVU), Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz (Swico), Swissmem, Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Verband Schweizer Flugplätze (VSF), World Wildlife Fund Schweiz (WWF)
10Alliance Sud, Avocat.e.s pour le Climat, Baustoff Kreislauf Schweiz, Bildungskoalition NGO, Swiss Carbon Removal Platform (CDR Swiss), Cen-
tre Patronal, Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (compenswiss), die Schweizerische Post AG (die Post), EIT.swiss, Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK), Verband Schweizerischer Gebäudehüllen-Unternehmen (Gebäudehülle Schweiz), Gewerkschaft Unia, Verein Klima-Grosseltern CH (GPclimat), GRegio Energie AG, metal.suisse, Association Noé21 (Noé21), Privatpersonen, Pro Alps, recoal AG,
Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB), Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI), Solarspar, Swiss Power-to-X Collaborative Inno- vation Network (SPIN), Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec), Swisscanto Fondsleitung AG (Swisscanto AG), swisscleantech, Verein Klimaschutz Schweiz, Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), Zürcher Handelskammer (ZHK), Zürcher Kantonalbank (ZKB)