Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten

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2040» sicherstellen müsse, um eine Vollzugslücke zu vermeiden. Dies umfasse eine «Harmonisie- rung», in Bezug auf Instrumente für die Kantone, sowie «Kapazität» in Form von finanzieller und fachli- cher Unterstützung (z.B. Pilotprogramme, Schulungen). Der Kanton VS hebt hervor, dass die KlV aktu- ell keine finanzielle Unterstützung für die Kantone vorsehe, und die Kantone gleichzeitig von Spar- massnahmen betroffen seien. Der Kanton JU weist darauf hin, dass zusätzliche Kosten für die Umset- zung der Netto-Null-Ziele u.a. in Bezug auf Personalressourcen zu erwarten seien, aber lehnt eine Vor- schrift zur Schaffung neuer Arbeitsplätze ab; falls dies jedoch unumgänglich sei, müssten die neuen Stellen vom Bund finanziert werden. Die KVU, die Kantone GR, BS, ZG, AI, SH, AR, OW, JU, NE, BL, VD, TG, UR, VS, TI, SZ, SG und ZH sowie die Stadt Zürich beantragen, in Artikel 30a Absatz 3 festzu- halten, dass das BAFU auch die Kantone beim Erwerb von NET-Bescheinigungen unterstütze, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden und die Qualität zu gewährleisten. Swisscleantech, die recoal AG und die GRegio Energie AG schlagen vor, in Artikel 30f Absatz 1 zu ergänzen, dass der Bund die koor- dinierte NET-Beschaffung gemäss Artikel 30a Absatz 3 auch für die Kantone anbieten könne, um den Zugang zu hochwertigen NET-Zertifikaten zu ermöglichen und die Nachfrage zu bündeln.

Der Kanton BL, ZH und die Stadt Zürich beantragen zu prüfen, ob für die öffentliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen eine «Netto-Null-Beschaffungsplattform» geschaffen werden könne, die z.B. Praxisanleitungen für Ausschreibungen für Netto-Null-Strassenbauprojekte anbietet. Mit dieser konkreten Massnahme sollen die wichtigen Handlungshebel in der öffentlichen Beschaffung genutzt werden. Sie erachten es als sinnvoll, dass «diese Unterstützung neben Leitfäden und methodischen Empfehlungen auch strukturierte Austauschformate und die systematische Aufbereitung von Umset- zungserfahrungen umfasst, um eine konsistente und effiziente Umsetzung zu ermöglichen». CDR Swiss hebt hervor, dass insbesondere für kleinere Kantone der Zugang erleichtert sowie der adminis- trative Aufwand reduziert werden solle.

Die KVU und die Kantone GR, BS, ZG, AI, SH, AR, OW, GE, JU, NE, VD, TG, UR, VS, TI, SZ, SG und BE fordern, dass die Bedürfnisse der Kantone bei der Bereitstellung der Grundlagen gemäss Artikel 30f Absatz 1 berücksichtigt werden sollen und eine verstärkte institutionelle Koordination zwischen Bund und Kantonen über entsprechende interkantonale Koordinationsgremien wie den Cercle Climat oder die Initiative Vorbild Energie und Klima anzustreben sei. Durch einen systematischen Austausch von Erfahrungen, Daten und Best Practices könnten Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten ver- mieden werden; insbesondere, da eine Vielzahl von Kantonen bereits mit der Erarbeitung und Umset- zung eigener Klimastrategien begonnen hätten. Sie regen an, Doppelspurigkeiten bei der Erarbeitung der Umsetzungshilfen (gemäss Artikel 30f) zu vermeiden, indem die Arbeitshilfen der KVU für die Er- stellung von THG-Bilanzen berücksichtigt würden. Der Kanton BL weist darauf hin, dass eine Kosten- verlagerung auf die Kantone vermieden werden solle. Die Stadt Zürich, der SSV sowie die Kantone GR und VD beantragen, dass die Grundlagen aufgrund der Dringlichkeit der Massnahmenplanung «zeit- nah» an die Kantone und weitere Akteure kommuniziert werden, bzw. eine Frist festgelegt werden solle.

Die Kantone NW und VD fordern, «dass die Verwendung der Instrumente des Bundes eine freiwillige Möglichkeit bleibt». Der Kanton VD merkt an, dass die Formulierung im erläuternden Bericht den An- schein erwecke, es könne sich um eine Verpflichtung handeln, ausser die Zielerreichung einer jeweili- gen Einheit sei «schon weiter fortgeschritten» (vgl. erläuternder Bericht, S. 8). Die Kantone LU und VS weisen darauf hin, dass «den Kantonen bei der Wahl der konkreten technischen Lösungen und der zeitlichen Priorisierung innerhalb des vorgegebenen Zielpfads ausreichend Flexibilität zu belassen ist».

4 Artikelübergreifende Rückmeldungen

Dieses Kapitel fasst Rückmeldungen zusammen, welche mehrere Artikel der KlV betreffen oder von allgemeiner Natur sind.

WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Natura, Privatpersonen, die Bildungskoalition NGO sowie die