Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten

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Gemäss der Gewerkschaft Unia solle «aus der Verordnung klar hervorgehen, dass die Vorbildfunktion des Bundes ein emissionsfreies Beschaffungswesen bis 2040 inkludiert». Dieses Anliegen sei auch in der Kommissionsmotion 25.3422 «Stärkung nachhaltiger Baustoffe über die Vorbildfunktion des Bun- des» thematisiert worden, welche von National- und Ständerat angenommen wurde. Deshalb bean- tragt sie, Artikel 30d Absatz 2 Buchstabe b («eine Beschreibung der bestehenden Anlagen und Pro- zesse») um «Beschaffungsaufträge» zu ergänzen. Swisscleantech fordert ebenfalls, dass die Motion 25.3422 durch die KlV umgesetzt werde, und schlägt vor, ein neuer Artikel «Öffentliche Beschaffung» mit Massnahmen zu Zuschlagskriterien, Richtwerten für THG-intensive Produkte und Nachfragebünde- lung nachhaltiger Materialien zu ergänzen. EIT.swiss und Bauenschweiz weisen darauf hin, dass mit einer regelmässigen Prüfung und Optimierung von gebäudetechnischen Anlagen mit geringem Auf- wand eine Reduktion der Scope-1-Emissionen erzielt werden könne, und beantragen, diese Mass- nahme sei in Artikel 30d Absatz 2 zu ergänzen.

Die KVU, die Kantone GR, BS, AG, AI, SH, OW, JU, NE, BL, VD, VS, TI und SG, Gebäudehülle

Schweiz, der SIA und die EKK beantragen, dass der «Rahmen für die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen in Bezug auf ihre Rolle als Partner» von selbständigen öffentlich-rechtlichen Organisationen, Organisationen mit kantonaler Beteiligung und von Leistungserbringern geklärt werden solle. Bund und Kantone sollten sich Ziele setzen und diese, wo sinnvoll, in Eigentümerstrategien und Leistungsverein- barungen verankern sowie Partner ermutigen, gemäss Artikel 5 KlG Netto-Null-Fahrpläne zu erarbei- ten. Die EKK findet es wichtig, dass der Bund klimaneutrale Anbieter bevorzuge, um Unternehmen zu belohnen, die sich bereits für die Dekarbonisierung engagieren. Centre Patronal sowie economiesuisse und Swico weisen jedoch darauf hin, dass gewisse Ressourcen für die Dekarbonisierung (Fachkräfte, Ursprungsgarantien für erneuerbaren Strom, etc.) «nicht unlimitiert» verfügbar seien, weshalb darauf geachtet werden solle, einen «Ansturm» der öffentlichen Hand auf diese Ressourcen bzw. Verdrän- gungseffekte zum Nachteil der Privatwirtschaft zu vermeiden.

Die Bildungskoalition NGO schlägt ebenfalls vor, es seien konkrete Massnahmen in der Verordnung zu ergänzen, und fokussiert dabei einerseits auf die Rolle der Aus- und Weiterbildung von Bundes- und Kantonspersonal. Durch jährliche Weiterbildungen in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt, Innovation, nachhaltige Beschaffung und Energiesicherheit solle die Umsetzung der KlV nicht allein auf techni- schen Lösungen, sondern auch auf soliden institutionellen Kapazitäten beruhen. Andererseits sollten folgende Leitprinzipien formuliert werden, 1) Massnahmenhierarchie «Reduktion vor Effizienz vor NET-Ausgleich» und 2) «systematische Nutzen- und Bedarfsprüfung vor Grossprojekten» in den Bereichen Bau, Flotten, IKT und Immobilien.

3.5.2 Absenkpfad

Die GLP und die Privatpersonen fordern, dass der Absenkpfad in Artikel 30d Absatz 2 Buchstabe e «mindestens linear» bzw. «linear oder schneller» sein müsse, um die Vorgaben des KlG zu erfüllen. Im Gegensatz dazu fordern economiesuisse und Swico, die Vorgabe «soweit technisch möglich linear» zu streichen, um flexiblere Absenkpfade zu ermöglichen. WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, So- larspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps und Pro Natura fordern, dass die Absenkpfade eine «Reduktion von 1990 bis 2030 von mindestens 80 % und bis 2035 von mindestens 90 %» beinhalten sollten. Die GLP und der Kanton GR weisen darauf hin, dass die ersten Emissionsreduktionen dank grossen und gut umsetzbaren Hebeln vergleichsweise einfacher zu erzielen seien als gegen Ende des Zielpfads, weshalb der Kanton GR vorschlägt, einen «degressiven Reduktionspfad» zu wählen.

3.5.3 Aufbaupfad

Um den Aufbau der 2040 benötigten Kapazitäten von NET und die dafür erforderliche Planungssicher- heit für Unternehmen sicherzustellen, beantragen WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solar- spar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Pro Natura und Privatpersonen, dass die Aufbaupfade für die Anwendung von NET konkrete Zwischenziele