Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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enthalten sollten, die sich «an den benötigten Kapazitäten der schwer- oder unvermeidbaren Emissio- nen orientieren». Zudem weisen CDR Swiss, die recoal AG und die GRegio Energie AG darauf hin,
dass eine frühzeitige Konkretisierung der Aufbaupfade für eine erfolgreiche Skalierung von NET ent- scheidend sei.
3.6 Artikel 30e: Berichterstattung der zentralen Bundesverwaltung und der Armee
Die Stadt Zürich weist darauf hin, dass ein explizites Sicherstellen einer vergleichbaren Berichterstat- tung zwischen dem UVEK und dem VBS in der aktuellen Vorlage fehle. Die Stadt Zürich beantragt ausserdem, dass die jährliche Informationspflicht über die Zielerreichung bei der Reduktion der THG-Emissionen sowie der Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel nicht nur für das UVEK, son- dern auch für das VBS gelten solle. Der Kanton VS findet es unklar, ob die jährliche Informationspflicht auch für das VBS gelte und wünscht eine Präzisierung.
Die SMRI weist darauf hin, dass die Berichterstattung im Einklang mit Artikel 10 Absatz 2 der Aarhus Konvention ausgestaltet werden sollte, welche Zugang zu Umweltinformationen und Beteiligung der Öffentlichkeit verlangt, und erachtet eine erste Berichterstattung des UVEK im Jahr 2032 deshalb als spät. Ebenfalls seien «regelmässige und engmaschige Überprüfungen erforderlich», um sicherzustel- len, dass die Bundesverwaltung sich auf Zielkurs befinde. Die Stadt Zürich erachtet eine Berichterstat- tung gegenüber dem Parlament alle vier Jahre als ungenügend und beantragt eine Verschärfung auf alle zwei Jahre. Das Kanton VS beantragt, in den Erläuterungen sei zu präzisieren, ob mit einer «regel- mässigen» Überprüfung und Anpassung der Fahrpläne gemeint sei, dass dies erst jeweils für die fol- gende Legislaturperiode durchgeführt werde.
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Privatpersonen, Gewerkschaft Unia und swisscleantech be- antragen, dass die jährliche Information über die Zielerreichung seitens UVEK an den Bundesrat publi- ziert werden solle, und beantragen entsprechende Ergänzungen in Absatz 3 und Absatz 4. Ebenfalls fordern WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GPclimat, Avocat.e.s pour le Climat und Pro Alps, dass die erste jährliche Berichterstattung gemäss Absatz 4 bereits 2027 anstatt 2028 erfolgen solle, um eine ausreichende Datengrundlage für Massnahmen zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen zu schaffen. Der Kanton VS weist zudem darauf hin, dass die Übersetzung von Artikel 30e Absatz 5 einen Übersetzungsfehler auf- weist; in der deutschen Sprachversion präzisiert Absatz 5, dass das UVEK «dem Bundesrat und dem Parlament» Bericht erstattet, während die französische Sprachversion keine Adressaten nennt.
Die GLP kritisiert, dass eine Bestimmung «zu einem unabhängigen Audit, einer Expertenkommission (Methodik-Review) oder einer Kontrolle durch die EFK (Wirtschaftlichkeit)» fehle. Die SMRI weist eben- falls darauf hin, dass eine Überwachung, zum Beispiel durch einen «unabhängigen nationalen Monito- ring-Mechanismus» sowie die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen, nötig seien.
3.7 Artikel 30f: Grundlagen für die Kantone, die dezentrale Bundesverwaltung und die ver-
selbstständigten Einheiten des Bundes
Die KVU, die Kantone AR, BE, BS, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SO, SZ, TG, UR und VD, die SBB und die Stadt Zürich begrüssen, dass der Bund den Kantonen, der dezentralen Bundesverwaltung und den verselbstständigten Einheiten des Bundes Grundlagen, Umsetzungshilfen, Methoden usw. zur Verfü- gung stellt und den Wissenstransfer fördert. CDR Swiss beantragt, dass präzisiert werden sollte, was unter «themenspezifischen Umsetzungshilfen» zu verstehen sei und wie der Wissenstransfer gefördert werden solle. Die SBB und swisscleantech weisen darauf hin, dass auf «jegliches Swiss-Finish ver- zichtet werden sollte» bzw. dass sich das UVEK an internationalen Standards orientieren solle.
Die KVU und die Kantone GR, BS, ZG, AI, SH, OW, JU, NE, BL, TG, UR, VS, TI, SZ, SG und BE for- dern, dass der Bund die notwendige «praktische Unterstützung zur Erreichung des Netto-Null-Ziels