Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/89: Anpassung der Klimaschutz-Verordnung · 20 Seiten
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4.6 Finanzierung der Massnahmen zur Umsetzung der Vorbildfunktion
WWF, SES, BirdLife, VCS, PUSCH, Noé21, Solarspar, Alliance Sud, Verein Klimaschutz Schweiz, GP- climat, Avocat.e.s pour le Climat, Pro Alps, Pro Natura und SVU fordern, dass die Verordnung in einem zusätzlichen Artikel auch die Finanzierung, soweit sinnvoll, regeln solle. Sie beantragen die Prüfung, ob «Mehrinvestitionen, welche sich durch tiefere Betriebskosten amortisieren, oder vorgezogene Inves- titionen über Tresoriedarlehen vorfinanziert» werden könnten. Damit solle die Umsetzung der Mass- nahmen beschleunigt werden, welche in der aktuellen Vorlage davon abhängig gemacht werde, ob die entsprechenden finanziellen Mittel verfügbar seien. Der VSF weist darauf hin, dass die im erläuternden Bericht erwähnte Strategie zur Finanzierung der Auswirkungen in der KlV nicht adressiert werde und stellt in Frage, ob «mit einer Überwälzung von Mehrkosten auf die Benutzer bundeseigener Infrastruk- tur zu rechnen ist».
Centre Patronal fordert, dass die Schaffung neuer Stellen für die Erreichung des Netto-Null-Ziels und die dafür erforderlichen Arbeiten möglichst vermieden oder sonst an anderen Stellen kompensiert wer- den sollten. Swissmem merkt an, dass steigende Kosten zur Dekarbonisierung der Bundesverwaltung inakzeptabel seien und fordert, dass dem Wachstum der Bundesverwaltung entgegengewirkt werden solle, um wachstumsinduzierte Zusatzemissionen und daraus folgende Vermeidungskosten zu verhin- dern. Swissmem beantragt, dass sich Bund und Kantone «im Sinne einer kosteneffizienten Mittelver- wendung eng an die marktüblichen Ansätze» zur Dekarbonisierung anzulehnen hätten; die Massnah- men und auch die Ansätze zur Bilanzierung, Erarbeitung von Fahrplänen und Berichterstattung sollten nicht «neu erfunden» werden. Swissmem, economiesuisse, Swico, scienceindustries und der sgv kriti- sieren, dass die Vorlage keine vollständige Aussage zur Menge der zu reduzierenden Emissionen ent- halte, was die Einordnung der Kosteneffizienz verunmögliche; dennoch erscheine die Kostenabschät- zung für die Scope-1- und Scope-2-Emissionen «vergleichsweise sehr teuer». Die EKK empfiehlt, de- taillierte Kosten-Nutzen-Analysen, welche die sozialen Kosten der Untätigkeit (430 CHF pro Tonne CO2) gemäss Verursacherprinzip enthalten, im Rahmen der Finanzierung zu berücksichtigen. Weiter müssten die Investitionen für die Emissionsverminderung nach Abschreibungsregeln behandelt werden sowie den Einsparungen gegenübergestellt werden, welche durch die Reduktion des Imports fossiler Energieträger erzielt würden, was gleichzeitig die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz stärke.
Der Kanton VD, Skyguide und die SBB weisen darauf hin, dass die Wahrnehmung der Vorbildfunktion mit erhöhten Kosten und Investitionen verbunden sei, die sie vor grosse finanzielle Herausforderungen stellten. Die SBB betont insbesondere, dass eine Reduktion der Scope-3-Emissionen ohne gesicherte Mittel nicht realisierbar sei. Swisscleantech weist darauf hin, dass die finanziellen Rahmenbedingun- gen für bundesnahe Betriebe mit grossem Infrastrukturbedarf wie die SBB «in Einklang mit den Zielen des KlG» gemacht werden müssten, indem zum Beispiel die Mittel des Bahninfrastrukturfonds nicht gekürzt werden. Compenswiss äussert, dass sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sein werde, ih- ren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, sollte sie mit ihrer Anlagetätigkeit das Netto-Null-Ziel anstreben müssen.