Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 15 Seiten
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6.6 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Nach Artikel 164 Absatz 2 BV können Rechtsetzungsbefugnisse durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die BV ausgeschlossen wird. Die Vorlage sieht in Artikel 14a Absatz 4 VE-TSchG eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Bundesrat vor, wonach er Massnahmen von beschränkter Tragweite trifft, wenn sich die gewerbsmässige Einfuhr von Stopfleber, Magret und Confit sowie von Lebensmittel mit solchen Produkten nicht reduziert (vgl. dazu Ziff. 4). Eine solche Delegation wird in der BV nicht ausgeschlossen und ist somit zulässig.
6.7 Datenschutz
Für die Umsetzung der Vorlage sind weder die Bearbeitung von Personendaten noch andere Massnahmen nötig, die Auswirkungen auf den Datenschutz haben könnten. Die Vorlage ist aus Sicht des Datenschutzes daher ohne Relevanz.