Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 15 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Der vorliegende Erlassentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eingereicht wurde und die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative 24.089 «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)», nachfolgend: Stopfleber-Initiative, verlangt.
Die genannte Volksinitiative1 war am 28. Dezember 2023 mit 102 478 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt, ein Verbot für die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Bundesverfassung aufzunehmen.2
Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten in seiner Botschaft vom 20. November 20243 (nachfolgend: Botschaft des Bundesrates), die Volksinitiative Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Das Thema der Produktionsmethoden von Lebensmitteln und der Einfuhr von tierquälerisch erzeugten Produkten beschäftigt die Kommissionen für Wirtschaft, Bildung und Kultur (WBK) bereits seit Jahren. So hatte die WBK des Ständerates (WBK-S) beispielsweise 2017 die von Nationalrat Matthias Aebischer eingereichte Motion 15.3832 («Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte») zu behandeln, die letztlich dazu führte, dass die Kommission das Postulat 17.3967 («Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln») beschloss. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Motion Haab 20.3021 («Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber»), die ursprünglich ein Einfuhrverbot von tierquälerisch erzeugter Stopfleber bezweckte, an den Bundesrat überwiesen. Diese Motion wurde am 15. Juni 2023 vom Ständerat und am 14. September 2023 vom Nationalrat in einer abgeänderten Fassung angenommen, in welcher der Bundesrat beauftragt wurde, eine Deklarationspflicht für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten auszuarbeiten. Diese Änderung des Motionstextes hing mit einer weiteren an den Bundesrat überwiesenen Motion – der von der WBK-S eingereichten Motion 20.4267 («Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden») – zusammen, die am 9. Dezember 2020 vom Ständerat und am 16. Juni 2021 vom Nationalrat angenommen worden war.
Die WBK-N liess sich an ihrer Sitzung vom 5. September 2024 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Entwurf einer Verordnung4 informieren, mit der eine Deklarationspflicht für Produktionsmethoden eingeführt werden sollte, die in schwerer Weise das Tierwohl verletzen und damit der öffentlichen Moral zuwiderlaufen. Diese Verordnung trat am 1. Juli 2025 in Kraft.
1 BBl 2024 394
2 BBl 2024 3078
3 Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)», BBl 2024 3077
4 AS 2025 369