Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/93: Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative – Parlamentarische Initiative 25.404 · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Die zuständigen Departemente, d.h. das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), sollen dem Bundesrat aufgrund der Beobachtungen des BLV und des BAZG alle fünf Jahre Bericht erstatten und im Bericht nötigenfalls Massnahmen zur Reduktion der gewerbsmässigen Einfuhren vorschlagen, sofern sich diese nicht reduziert haben (Abs. 3).

Nach Absatz 4 soll der Bundesrat gestützt auf die Schlussfolgerungen des Berichtes Massnahmen von beschränkter Tragweite treffen.

Die Wirksamkeit der Massnahmen sollen im Rahmen der Beobachtung der Einfuhrentwicklung nachverfolget werden. Die ergriffenen Massnahmen sollen nötigenfalls verstärkt werden, um einen dauerhaften Rückgang der gewerbsmässigen Einfuhren zu erreichen (Abs. 5).

Zur Durchsetzung der vom Bundesrat festgelegten Massnahmen muss Artikel 24 TSchG um einen neuen Absatz 1bisergänzt werden. Mit diesem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, durch diese die zuständige Behörde im Falle einer Widerhandlung gegen die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen ermächtigt wird, gegenüber der fehlbaren Person die erforderlichen Massnahmen zu verfügen. Wenn nötig, soll sie Produkte beschlagnahmen, einziehen und vernichten können.

Die Ergänzung des TSchG um einen neuen Artikel 14a erfordert zusätzlich die Anpassung der Strafbestimmung (Artikel 27 TSchG) und der Vollzugsbestimmung (Artikel 32 Absatz 5 TSchG).

Neben der Änderung des Tierschutzgesetzes soll auch das Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände8 (Lebensmittelgesetz, LMG) dahingehend geändert werden, dass die heute bereits auf Verordnungsstufe geltende Deklarations- bzw. Kennzeichnungspflicht9 für Stopfleber, Magret und Confit10 von zwangsgefütterten Gänsen und Enten11 neu auf Gesetzesstufe festgeschrieben wird. Die Deklarationspflicht soll zusätzlich auch für Lebensmittel aus diesen Produkten gelten.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

Artikel 14a VE-TSchG

Mit dem neuen Artikel 14a VE-TSchG soll die gewerbsmässige Einfuhr von Stopfleber, Magret und Confit von Enten und Gänsen sowie von Lebensmitteln mit diesen Produkten geregelt werden.

Der Wortlaut der Bestimmung beschränkt sich, im Gegensatz zu dem der Volksinitiative, auf die «gewerbsmässige Einfuhr». Dies, weil die Beobachtung der privaten Einfuhren von Stopfleber, Magret und Confit an der Grenze schwierig wäre, da diese nicht angemeldet werden. Es könnte somit nur stichprobenweise festgestellt werden,

8 SR 817.0

9 Im Lebensmittelrecht wird der Begriff der Kennzeichnung verwendet.

10 Die entsprechende Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV; SR 817.02) ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten.

11 Vgl. Anhang 2 LGV.