Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/95: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 20 Seiten
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1.1.2 Auffangeinrichtung BVG
Die Auffangeinrichtung BVG (Auffangeinrichtung) ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, die ihre Grundlage im BVG hat. Neben weiteren Aufgaben muss sie insbesondere Freizügigkeitskonten verwalten. Sie muss alle Freizügigkeitsguthaben entgegennehmen, die an sie überwiesen werden. Im Gegensatz zu den Freizügigkeitseinrichtungen darf sie die Annahme von Guthaben nicht ablehnen.
Per Ende 2023 betreute die Auffangeinrichtung im Bereich Freizügigkeit 1.47 Millionen Kundinnen und Kunden, was rund 57 Prozent aller Freizügigkeitskonten entspricht. Allerdings handelt es sich dabei vielfach um Personen mit kleinen Guthaben. Die Höhe der von der Auffangeinrichtung verwalteten Freizügigkeitsguthaben betrug Ende 2023 rund 17.6 Milliarden Franken und Ende 2024 19,2 Milliarden Franken2. Zum Vergleich befanden sich auf den Freizügigkeitskonten (Konten in Form der reinen Sparlösung) der Banken gemäss Bankenstatistik per Ende 2023 rund 30,7 Milliarden Franken, wobei in dieser Zahl die in Wertschriftenlösungen investierten Freizügigkeitsgelder, welche tendenziell zunehmen, nicht enthalten sind.
Freizügigkeitsgelder bei Banken, Versicherungen und der Auffangeinrichtung, 2020 - 20233
Veränderung Veränderung 2020 2021 2022 2023 21 / 22 22 / 23
Total in Mio. Fr. 55 126 54 930 53 966 53 858 -1,75 % -0,2 %
Freizügigkeitskonten bei
Banken
– Summe in Mio. Fr. 34 912 33 793 31 998 30 760 -5,3 % -3,9 %
– Anzahl 848 160 836 118 831 860 840 907
Freizügigkeitspolicen bei
Versicherungen
– Summe in Mio. Fr. 6 312 6 023 5 737 5502 –4,7 % -4,1 %
– Anzahl 285 168 275 725 267 597 259 416
Freizügigkeitskonten bei
Auffangeinrichtung
13 902 15 114 16 231 17 596 +7,4 % +8,4 %
– Anzahl 1 272 578 1 344 676 1 399 863 1 466 560 +4,1 % +4,8 %
Quellen: Schweiz. Sozialversicherungsstatistik 2024 / Angaben der Auffangeinrichtung / Bankenstatistik der SNB / Angaben der FINMA
1.1.3 Gründe für die Weiterführung von Artikel 60b BVG
Negativzinsen und ihre Folgen
Mit der Einführung von Negativzinsen durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Dezember 2014 war es für Finanzintermediäre weniger attraktiv, Freizügigkeitsgel-
2 Auffangeinrichtung, 2024 Geschäftsbericht, S. 23
3 Freizügigkeitsgelder ohne Wertschriftensparen