Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/95: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 20 Seiten
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Die Auffangeinrichtung muss nicht alle ihre Aktiven kurzfristig anlegen. Gemäss ihren Angaben ist die Haltedauer der bei ihr deponierten Freizügigkeitsgelder relativ lang, insbesondere dann, wenn sie kontaktlos sind. Mehr als ein Drittel aller Gelder verbleiben länger als 10 Jahre, bei den kontaktlosen Konti ist es fast die Hälfte. Sie kann somit einen Teil der Gelder langfristig anlegen und damit im Normalfall bessere Renditen erzielen als ausschliesslich mit kurzfristigen Anlagen. Fallen die Zinsen, steigt der Wert von langfristigen festverzinslichen Obligationen, die Auffangeinrichtung macht Gewinne, steigen die Zinsen, kann sie bis zur Rückzahlung des Nominalwertes warten oder in kurzfristige Anlagen umschichten und von den steigenden Zinsen profitieren. Es ist demnach gerechtfertigt, dass sie nicht den gesamten Wert ihrer Freizügigkeitsanlagen von 22,5 Milliarden per Ende Juli 2025 inkl. Wertschwankungsreserven bei der Bundestresorerie anlegen kann. Sie kann und soll weiterhin eine marktorientierte Anlagepolitik verfolgen.
Eindämmung des Zuflusses von Freizügigkeitsgeldern
Trotzdem stellt das Wachstum der Freizügigkeitsgelder ein Problem dar. Mit der Limitierung von 10 Milliarden für risikolose Anlagen muss die Auffangeinrichtung den darüber liegenden Betrag anlegen, und je grösser dieser Betrag oberhalb der 10 Milliarden ist, desto höhere Beträge muss sie risikoträchtig in einer Tiefzinsphase anlegen. Das De-risking in einer Tiefzinsphase wird mit dem aktuellen Zufluss von Geldern somit erschwert. Dieses Problem wird separat von dieser Vorlage adressiert.
Mittel- und langfristig sollte das Wachstum der Freizügigkeitsguthaben bei der Auf-fangeinrichtung gebremst werden und die Anzahl Konten sogar abnehmen. Einerseits durch eine gesetzgeberische Massnahme: Im Rahmen der Umsetzung von Motion Dittli 21.4142 (Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan) schlägt der Bundesrat dem Parlament die Schaffung von generellen Melde- und Einforderungspflichten bei den Vorsorgeeinrichtungen vor. Damit soll das Problem von «vergessenen» Guthaben und der hohen Anzahl von kontaktlosen Konti deutlich reduziert werden. Anderseits durch Massnahmen der Auffangeinrichtung selbst: die Auffangeinrichtung führt in Eigeninitiative aktuell die digitale Plattform BVG Exchange – Match ein. BVG Exchange - Match gleicht Aus- und Eintrittsdaten von Versicherten miteinander ab. Bei einer Übereinstimmung informiert das System die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen, sodass diese die Übertragung der Freizügigkeitsleistungen vollziehen können. BVG Exchange – Match wird von der Auffangeinrichtung kosten-los angeboten und muss zusätzlich von den Vorsorgeeinrichtungen aktiviert werden. Daran haben die Vorsorgeeinrichtungen ein Interesse, da es die Übertragung der Gelder erleichtert. Das Schwesterprogramm BVG Exchange Transfer, welches bei Austritt des Vorsorgenehmers den Transfer des Vorsorgeguthabens an andere Ein-richtungen übernimmt, ist ein grosser Erfolg, an welchem die Auffangeinrichtung mit BVG Exchange Match anknüpfen möchte. Das Ziel der Auffangeinrichtung ist es, mittelfristig eine deutliche Abnahme der bei ihr deponierten Freizügigkeitsgelder zu erreichen. BVG-Match könnte über die nächsten fünf Jahre zu einem deutlichen Rückgang der Freizügigkeitsguthaben bei der Auffangeinrichtung führen. Dieser könnte gemäss einer internen Datenanalyse der Auffangeinrichtung maximal von 35 Prozent bis zu 45 Prozent betragen. Ab-