Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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Zeitpunkt Jahr Obergrenze Obergrenze

per 01.01. per 31.12.

1. Jahr nach Inkrafttreten 2028 6 Mrd. 6 Mrd.

2. Jahr nach Inkrafttreten 2029 6 Mrd. 6 Mrd.

3. Jahr nach Inkrafttreten 2030 6 Mrd. 6 Mrd.

4. Jahr nach Inkrafttreten 3031 6 Mrd. 6 Mrd.

5. Jahr nach Inkrafttreten 2032 6 Mrd. 5 Mrd.

6. Jahr nach Inkrafttreten 2033 5 Mrd. 4 Mrd.

7. Jahr nach Inkrafttreten 2034 4 Mrd. 3 Mrd.

8. Jahr nach Inkrafttreten 2035 3 Mrd. 2 Mrd.

9. Jahr nach Inkrafttreten 2036 2 Mrd. 1 Mrd.

10. Jahr nach Inkrafttreten 2037 1 Mrd. 0 Mrd.

Der Rüstungsfonds wird unter dem Finanzierungs- und Liquiditätsmanagement des Bundes geführt. Dementsprechend trägt der Fonds die gleichen Finanzierungskosten, unter anderem bestehend aus Kapitalzinsen und administrativen Aufwänden, wie die Eidgenossenschaft. Die Bundestresorerie (EFV) wird die Einzelheiten hierzu regeln.

Art. 7 Berichterstattung

Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung zusammen mit der Armeebotschaft über den Umsetzungsstand der Rüstungsprogramme und des Fähigkeitsprofils der Armee sowie über die geplante Streitkräfteentwicklung. Darin wird auch die langfristige Finanzierbarkeit der Beschaffungsvorhaben über den Rüstungsfonds dargelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass die in der Armeebotschaft beantragten Verpflichtungskredite auch finanziert werden können.

Art. 8 Unterbreitung der Fondsrechnung und Kenntnisnahme der Finanzplanung Das Parlament genehmigt die Fondsrechnung. In Verbindung mit der Regelung in Absatz 2, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung zusammen mit dem Voranschlag eine Finanzplanung über die drei dem Voranschlag folgenden Jahre zur Kenntnis bringt, soll sichergestellt werden, dass das Parlament jederzeit über die Entwicklung des Rüstungsfonds informiert ist.

Art. 9 Befristung, Evaluation und Auflösung des Rüstungsfonds

Abs. 1

Der Fonds ist befristet auf ein Jahr nach Auslaufen der Mehrwertsteuererhöhung. Die Einnahmen werden zu einem Teil verzögert eingenommen, weshalb der Fonds auch