Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/4: Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) · 18 Seiten

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Eine Partei (FDP) und sieben Organisationen (bauenschweiz, EIT, ES, RWU, SGV Gewerbe, suissetec, VSE) sind der Ansicht, der Bundesrat gehe in die richtige Richtung, sollte seinen Weg zur Ermöglichung von Anlagen aber konsequenter weitergehen und noch mehr Gestaltungsspielraum für die Gemeinden und Kantone zulassen, indem beispielsweise auf eine Bewilligungspflicht für Solaranlagen verzichtet werde. Die mittlerweile verfügbaren PV-Produkte-Lösungen würden den Erhalt der Ortsbilder weitestgehend erlauben und gleichzeitig den energetischen Anforderungen entgegenkommen.

Zwei Organisationen (Avocat Voisard, Franz Weber) zeigen sich besonders kritisch und empfehlen, auf die Anpassung zu verzichten. In praktischer Hinsicht verhindere die vorgeschlagene Lösung eine umfassende, konkrete und wirksame Interessenabwägung. In rechtlicher Hinsicht widerspreche sie dem im Gesetz (Art. 18a Abs. 3 Satz 2 RPG) verankerten Verbot, Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung wesentlich zu beeinträchtigen.

Weiter werden folgende Punkte erwähnt:

− Ein Kanton (SH), ein Dachverband (SSV) und drei Organisationen (FSU, GPV ZH, Stadt

Zürich) ersuchen den Bundesrat, zu prüfen, ob im Verordnungstext oder in den Erläuterungen klarzustellen sei, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Ersatz bestehender Solaranlagen nach Ablauf ihrer Lebensdauer weiterhin ohne qualifizierte Interessenabwägung zulässig sei.

− Zwei Kantone (OW, VS) und drei Organisationen (EspaceSuisse, SIA, Swissolar)

unterstreichen, es sei wichtig, dass die kantonalen und kommunalen Vorschriften zur Baubewilligungspflicht, zur Einordnung und zum Schutz des Ortsbilds weiterhin anwendbar blieben und gewährleisteten, dass Solaranlagen auch auf Neu- und Ersatzbauten sorgfältig in das geschützte Umfeld eingefügt würden. Sie würden eine ergänzende Vollzugshilfe insoweit begrüssen.

− Ein Kanton (AG) hält fest, es werde im Rahmen der kantonalen Praxis darauf zu achten

sein, dass Abbrüche nur unter den einschlägigen Voraussetzungen bewilligt werden und nicht der Umgehung der Direktanwendung dienen sollen.

− Gemäss einem Dachverband (SSV) sollte noch geregelt werden, wie freistehende

Solaranlagen in Gebieten und Baugruppen mit Erhaltungsziel A zu behandeln seien.

6.5 Weitere Erwägungen

Nachfolgend sind Rückmeldungen aufgeführt, die sich zwar nicht direkt auf die vorgeschlagenen Anpassungen beziehen, jedoch in engem Zusammenhang mit diesen stehen:

− Drei Kantone (BL, FR, JU) und 13 Organisationen (AKD, AP, ARS, AS, DAH, GSK, KSKA,

NKS, NSP, SAM, SBB, VATG, VINTES) weisen darauf hin, dass ergänzend zur Vernehmlassungsvorlage auch die am Runden Tisch beschlossenen Begleitmassnahmen (vgl. Massnahmen 5, 6 und 7 im Bericht zum «Runden Tisch ISOS» vom 26. Juni 2025), die keine regulatorischen Anpassungen erforderten und somit nicht Bestandteil der Vernehmlassung seien, zeitnah umgesetzt werden sollten.

− Gemäss einem Kanton (BS), ein Dachverband (SGV Gemeinden) und drei Organisationen

(ES, HEV, SVU) seien allgemein weitere Massnahmen nötig, um die Akzeptanz des ISOS zu stärken und pragmatische Lösungen für die noch bestehenden Blockaden zu finden. Empfohlen werden namentlich die Erweiterung der ISOS-Methode, die Überarbeitung der Darstellungsmethode und eine klarere inhaltliche Abgrenzung gegenüber dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN). Auch sollten bei der Inventarisierung aktuelle siedlungs-, energie- und raumplanerische Entwicklungen berücksichtigt werden. Allgemein sollte das ISOS auf seine ursprüngliche Funktion als Fachinventar und Planungsgrundlage zurückgeführt werden (Beachtungspflicht statt Berücksichtigungspflicht des ISOS durch Kantone und Gemeinden). Für mehr Planungs-