Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2026/4: Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) · 18 Seiten

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«Runden Tisch ISOS» um und trügen dazu bei, die Anwendung bundesrechtlicher Vorgaben stärker auf Fragestellungen mit tatsächlichem Bezug zum Ortsbild zu fokussieren.

− Die Beschränkung der Direktanwendung des ISOS bei der Erfüllung von Bundesaufgaben

führe zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit.

− Die Klärung der Bedeutung des ISOS bei kantonalen und kommunalen Aufgaben gewähre

den Kantonen und Gemeinden mehr Handlungsspielraum und Autonomie.

− Die Präzisierung der ISOS-Erhaltungsziele trage zur Klärung der Bewertungssystematik

bei und biete den Akteuren im Vollzug klare Orientierung.

− Die vorgeschlagenen Neuregelungen würden konfliktreiche Situationen in wachsenden

Städten und Gemeinden entschärfen und einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Ortsbildschutz und qualitätsvoller Innenverdichtung, dringend benötigtem Wohnungsbau und den Zielen der Energiewende (insbesondere durch Erleichterungen bei Solaranlagen) leisten. Sie würden somit die Akzeptanz des ISOS als Instrument für den Erhalt des baukulturellen Erbes langfristig stärken.

Neben der breiten Zustimmung gibt es auch wenige kritische Anmerkungen und Vorbehalte, namentlich:

− Die Verordnungsanpassungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, viele

Unklarheiten und die Komplexität des ISOS würden aber bestehen bleiben. Es gebe entsprechend einen weiteren Anpassungsbedarf.

− Mit den Änderungen bestünden Risiken einer Schwächung des Schutzes der Ortsbilder

von nationaler Bedeutung. Allfällige Forderungen nach weiteren Senkungen des Niveaus des verfassungs- und gesetzesmässigen Schutzes der ISOS-Ortsbilder seien entsprechend abzulehnen.

− Für einen kohärenten Vollzug in der Praxis seien ergänzende Fachinformationen und

Umsetzungshilfen des Bundes notwendig.

Zwei Organisationen (Avocat Voisard, Franz Weber) lehnen die Vorlage ab, weil sie die tatsächliche Wirksamkeit des ISOS erheblich schwäche und zudem ernsthafte Zweifel hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Rechtsrahmen aufwerfe.

36 Stellungnehmende (fünf Kantone: BL, BS, GL, TG, ZG; eine Partei: SPS; zwei Dachverbände: SGV Gemeinden, SSV; 28 Organisationen: AKD, AP, ARS, AS, BSLA, DAH, EKD/ENHK, FSU, GSK, Heimatschutz AR, Heimatschutz BE, Heimatschutz BL, Heimatschutz GL, Heimatschutz SG/AI, Heimatschutz ZG, JardinSuisse, KSKA, NKS, NSP, Patrimoine GE, Patrimoine JU, Patrimoine VD, SAM, SHS, VATG, VINTES, VKKS, WBG) wünschen explizit eine möglichst baldige Inkraftsetzung der vorliegenden Revisionsvorlage durch den Bundesrat und unterstützen demnach ausdrücklich eine Verordnungsanpassung. Mit den vorgeschlagenen Änderungen entstehe ein Instrument, das kurzfristig zu einer Entlastung führe und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie Berechenbarkeit für alle Beteiligten fördere. Es brauche keine zeitraubenden Gesetzesrevisionen mit jahrelangen Unsicherheiten. Da Änderungen auf Verordnungsstufe jedoch möglicherweise nicht griffig und effektiv genug seien, sei einem Kanton (SH) und sieben Organisationen (ES, Stadt Zürich, VIS, VZI, Zürich Anlagestiftung, Zurich Invest AG, Zürich Versicherungsgesellschaft) zufolge zu prüfen, ob mittel- bis längerfristig zusätzliche Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich seien. Vier Organisationen (CATEF, HEV, RWU, Stierli und Ruggli) beantragen zudem eine umgehende Revision des NHG, welche die vorliegende Änderung der VISOS und der RPV absichert.